Lobbyismus ist in Deutschland ein zweischneidiges Schwert. Einerseits können Interessenvertreter mit der Zuarbeit von Fachwissen unterstützend wirken. Andererseits besteht immer die Gefahr durch ein zu starkes Eigeninteresse Prozesse zu fördern, die dem Land und den Bürgern Nachteile verursachen können. Um diese Prozesse für unsere Gesellschaft transparenter zu gestalten, wurde am 13. November 2014 im Landtag von Sachsen-Anhalt eine gesetzliche Regelung zur Führung eines Lobbyregisters beschlossen. Dieses fast 300 Seiten umfassende Register wird auch stetig durch den Landtag aktualisiert. Die Ministerien des Landes sowie deren untergeordnete Behörden haben jedoch kein öffentlich einsehbares Lobbyregister.
Die Kleine Anfrage von Jan Scharfenort sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1153aak.pdf