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Losser Forst bleibt weiter durch radikale A14-Gegner besetzt – Landkreis Stendal scheitert vor Gericht mit Einspruch

AfD-Fraktion: Waldbesetzung muss sofort beendet werden!

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat heute die Beschwerde des Landkreises Stendal gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 22. Juni 2021 abgewiesen. Ein Waldstück im Seehausener Stadtforst bleibt somit weiterhin durch das Protestcamp radikaler A14-Gegner besetzt.

Ulrich Siegmund, 1. stellv. Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, kommentiert dazu: „Die wiederholte juristische Klatsche für den Stendaler Landkreis unterstreicht das Versagen des SPD-Landrats Puhlmann, welcher bis zuletzt nur halbherzig gegen die radikalen Waldbesetzer agierte. Aus justiziabler Perspektive bleibt es gleichwohl fragwürdig, eine Baumbesetzung mit aufgestellten Fallen, ausgehobenen Gräben und gewaltbereiten Autonomen über so einen langen Zeitraum zuzulassen und dies allein mit der Versammlungsfreiheit zu legitimieren. Der wirkliche Verlierer ist der gesetzestreue Bürger und Steuerzahler, der bei jeder Gelegenheit zur Kasse gebeten wird.

Wenn der Landrat gewollt hätte, hätte er als Chef der Versammlungsbehörde den Zustand jederzeit beenden können, indem er, wie es sich gehört, Auflagen für die Versammlung erlassen hätte. Durch die unzähligen Verstöße wäre dann auch die Rechtslage für eine Räumung gegeben. Das Problem ist hier offenbar nicht das Können, sondern das Wollen. Die AfD-Fraktion wird sich dieser Thematik im Landtag annehmen. In unserem Land dürfen wir keine rechtsfreien Räume tolerieren.“