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Loth: AfD-Fraktion fordert vollumfängliche Fortführung des Wanderfischprogramms

In der 13. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt wurde im Rahmen der Diskussion zur mangelnden Funktionalität der Fischtreppen in den Landesgewässern auch mitgeteilt, dass das „Wanderfischprogramm“ des Landes Sachsen-Anhalt im Fließgewässersystem der Jeetze eingestellt wurde. Da das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz keine Aussagen zu den Ursachen treffen konnten, stellte die AfD-Fraktion im aktuell zuständigen Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten den Selbstbefassungsantrag „Fortführung des Wanderfischprogramms Sachsen-Anhalt“.

Hannes Loth, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, stellt dazu fest: „In der 7. Legislatur hatten wir Ex-Ministerin Claudia Dalbert regelmäßig über das Wanderfischprogramm und die Ergebnisse zur Wiederbesiedlung der Gewässer mit Lachs und Meerforelle befragt. Demnach gab es nie Probleme, das Programm war immer auf ‚Kurs‘ und der Einsatz des Landes immer ausreichend. Deshalb ist es sehr befremdlich, dass wir nun nebenbei erfahren, dass das seit 2012 bestehende Besatzprogramm mit Meerforellen in der Jeetze sang- und klanglos eingestellt worden ist.“ Abschließend führt Hannes Loth aus: „Erfreulicherweise wurden auch diesen Herbst wieder Lachse im Einzugsgebiet der Nuthe unter Trägerschaft des Landesanglerverbandes ausgesetzt. Allerdings sind wir weiterhin der Meinung, dass dieser Fischbesatz nicht ausschließlich aus der Fischereiabgabe zu finanzieren ist und sich das Land hier zusätzlich zu beteiligen hat. Denn nicht die Angler sind die Ursache für fehlende Wanderfische, sondern technische Barrieren in den Gewässern, die zudem – trotz hohem Einsatz von Steuergeldern – eben keine Durchlässigkeit für Lachs, Meerforelle oder gar Stör gewährleisten. Hier müssen die beiden zuständigen Ministerien und die ihnen unterstellten Landesbehörden deutlich mehr Elan und Eifer bei der Ursachenbeseitigen an den Tag legen. Denn die ökologische Durchlassfähigkeit der Gewässer ist eine nach EU-Wasserrahmenrichtlinie verbindliche Forderung, von deren Umsetzung Sachsen-Anhalt auch in dieser Legislatur noch weit entfernt ist!“