AfD: Verhaltensstörer gehören in Gewahrsam und nicht nach Hause chauffiert!
Zweimal war die Polizei am 28. Februar 2019 in Magdeburg am Hasselbachplatz und Breiten Weg wegen eines 25-jährigen Eritreers im Einsatz. Dieser hatte Passanten belästigt und attackierte die eingesetzten Polizisten, welche ihm daraufhin Aufenthaltsverbote aussprachen und ihn zwischen den Vorfällen sogar nach Hause fuhren.
Dazu sagt der Magdeburger Landtagsabgeordnete und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hagen Kohl: „Mir fehlt allmählich jedes Verständnis dafür, wie nachsichtig mit derartigen Verhaltensstörern selbst an eingestuften ,gefährlichen Orten‘ umgegangen wird. Der Mann hätte aufgrund der Umstände bereits nach dem ersten Vorfall nicht nach Hause, sondern in die Gewahrsamszelle gehört. Diesen dann aber zur Durchsetzung des Aufenthaltsverbotes auf Steuerzahlerkosten nach Hause zu fahren, von wo er sich wieder in Richtung der Aufenthaltsverbotszone bewegte, ist dem Bürger nicht mehr vermittelbar. Die Polizei ist kein Chauffeurdienst und wozu gibt es überhaupt die rechtlichen Mittel und den Zentralen Polizeigewahrsam, wenn nicht für solche Fälle. So muss man sich nicht über ein sinkendes Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat und die steigende Respektlosigkeit allgemein und insbesondere seitens der ,noch nicht so lange hier Lebenden‘ gegenüber der Polizei wundern.“
Mario Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassung, ergänzt dazu: „Noch vor ein paar Jahren wären solche Leute zu Recht in der Gewahrsamszelle gelandet, um unsere Bürger wirkungsvoll zu schützen. Heute ähnelt das politisch verordnete, polizeiliche Vorgehen sehr stark an Sozialpädagogen, die mit dem Verteilen von Plüschtieren und Abhalten von Sitzkreisen hilflos herumhantieren.“