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Mandatsvergaben an die Kanzlei CBH Rechtsanwälte

Die CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Hansemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH (im Folgenden CBH Rechtsanwälte) berät und vertritt seit Jahren den Deutschen Lotto- und Totoblock sowie landeseigene Lotteriegesellschaften und Bundesländer. So mandatierte bspw. das Land Hessen die Kanzlei CBH Rechtsanwälte im Streit um die Vergabe von Sporlwettenkonzessionen. Auch der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) basiert in großen Teilen auf einem Gutachten der Kanzlei CBH Rechtsanwälte, welches die Länder Nordrhein-Westfalen sowie Hamburg Ende 2019 in Auftrag gegeben haben. Zuständig für die Regulierung des deutschen Online-Glücksspielmarktes ist gemäß § 27p Absatz 3 GlüStV 2021 bis zum endgültigen Aufbau der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, namentlich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Als lizenzbeantragende Unternehmen sind die staatlichen Lotteriegesellschaften an der Gestaltung des Glücksspielmarktes interessierl. Der Fragesteller beabsichtigt daher, mögliche Mandatsvergaben an die CBH Rechtsanwälte durch Behörden des Landes Sachsen-Anhalt und damit ggf. einhergehende Interessenkonflikte offenzulegen.

Die Kleine Anfrage von Jan Scharfenort sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2224aak.pdf