Seit dem 29. November 2021 gilt nach Erlass der Landesregierung: „In Anlehnung, an die für alle kontaktintensiven Arbeitsplätze geltenden 3G–Regeln müssen nunmehr auch die Schülerinnen und Schüler täglich den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Analog zu der Regelung für das Schulpersonal gilt, dass die Schule den Status geimpft oder genesen erfassen darf. Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen durch Selbsttest unter Aufsicht in der Schule oder mittels eines gültigen Testzertifikats täglich ein negatives Testergebnis nachweisen.“
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0684aak.pdf