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Maßnahmen entsprechend des Brandschutznachweises in der Wittenberger Jahn-Turnhalle

In der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage (Drs. 7/3848) führt die Landesregierung aus, dass der Bauantrag der Stadt Wittenberg zur Nutzung der Wittenberger Jahn-Turnhalle als moslemischer Gebetsraum am 25. Januar 2018 „erteilt“ worden ist. Ich gehe im Weiteren davon aus, dass damit die Erteilung der Baugenehmigung entsprechend des durch die Stadt gestellten Bauantrages gemeint ist. Laut Aussage der Landesregierung sei die Stadt in der Baugenehmigung mit der „Umsetzung der im Brandschutznachweis benannten Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten ab Bekanntgabe der Genehmigung“ beauflagt worden.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/2387 von Thomas Höse:

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4159aak.pdf