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Maßnahmen gegen Wahlfälschung im Briefwahlverfahren

Seit geraumer Zeit steigert sich bei Wahlen auf Bundes- und Landesebene der Anteil der Briefwahlstimmen stetig und liegt derzeit bei über 25 Prozent der abgegebenen Stimmen. Für das Wahljahr 2021 wird allgemein erneut eine pandemiebedingte Steigerung des Anteils der Briefwahlstimmen erwartet. Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften (GVBl. LSA S. 630, 632) wurde unter anderem eine Ermächti-gungsgrundlage zur Durchführung von ausschließlichen Briefwahlen geschaffen.

Die Kleine Anfrage von Thomas Höse, Hagen Kohl und Mario Lehmann sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d7097aak.pdf