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Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Die AfD-Fraktion fordert härtere Strafen für den sexuellen Missbrauch von Kindern und den Erwerb oder Besitz von Kinderpornographie. Es kann nicht der Sinn von Strafverfolgung sein, dass Täter, die Kindern unermessliches Leid antun, eine geringere Strafe zu befürchten haben als beispielsweise ein Ladendieb. Daher wird beantragt, die Mindeststrafe bei sexuellem Missbrauch von Kindern von derzeit einem halben Jahr im Mindestmaß auf ein Jahr zu erhöhen und in „besonders schweren Fällen“ auf zwei Jahre Mindeststrafe zu erhöhen. Die Höchststrafe für den Erwerb oder Besitz von Kinderpornographie soll von bisher drei auf fünf Jahre erhöht werden.

LT-Drs. 7/3962