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Matthias Büttner (Staßfurt) zur Geiselnahme in Burger JVA: Justizministerium bleibt Antworten schuldig

Der wegen eines Attentats auf die Synagoge in Halle und der Tötung zweier Menschen zu lebenslanger Haft verurteilte Stephan B. hat in der Justizvollzugsanstalt in Burg am Montag, den 12. Dezember, in den Abendstunden zwei JVA-Bedienstete in seine Gewalt gebracht. Ziel dieser Aktion war, in die Freiheit zu gelangen. Acht Justizvollzugsbedienstete konnten den Straftäter nach weniger als einer Stunde überwältigen. Der Halle-Attentäter wurde dabei verletzt. Die beiden als Geiseln genommenen Männer blieben unverletzt, werden aber betreut. Wie die Geiselnahme im größten und modernsten Hochsicherheitsgefängnis Sachsen-Anhalts gelingen konnte, war Gegenstand der Befragungen. Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) sprach von einer engmaschigen Betreuung und Kontrolle des Mannes. Einzelheiten zum Hintergrund der Geschehnisse oder zum Tatmittel blieben unbeantwortet. Die Ministerin begründete fehlende sichere Erkenntnisse zum Tathergang mit laufenden Ermittlungen.

Dass im Zuge der Ermittlungsarbeit nicht jedes Detail an die Öffentlichkeit gelange, sei nachzuvollziehen, stellte die AfD-Fraktion klar. Warum aber Pressevertreter anderer Bundesländer über tiefergehende Informationen dieses bundesweit brisanten Falles verfügen als der Landtag Sachsen-Anhalt, muss hinterfragt werden.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Matthias Büttner (Staßfurt), sagte dazu: „Der Mann soll sich nach Einschätzung der Ministerin in keinem besonders geschützten Raum befunden haben, da keine Gründe für ein strengeres Reglement gegeben waren. Obwohl er psychologisch betreut wird, sich der Betreuung aber verwehrt, lässt sich die Gefahr, die von diesem Mann ausgeht, doch gar nicht bewerten. Wir reden hier über den Attentäter von Halle. Da er dort schon einmal einen Fluchtversuch gewagt hat, musste davon ausgegangen werden, dass permanent Fluchtgefahr besteht. Man hat ihn trotzdem nicht in besonders geschützten Hafträumen untergebracht. Die Folgen ausbleibender Bewertungen zeigen sich jetzt. Es muss zu denken geben, dass uns die Justizministerin 18 Stunden nach der Tat nicht erklären kann, ob selbstgebaute Waffen oder ein Schussgegenstand zur Verfügung gestanden haben. Ich habe das Gefühl, dass wir absichtlich und bewusst im Unklaren gehalten werden sollen.“