Zum Inhalt springen

Medizinische Versorgung/Transport für Patienten mit hochpathogenen Erregern

Eine Notfallversorgung darf hochkontagiös lebensbedrohlich Erkrankten nicht verwehrt werden, sofern diese ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Durch Sachverstand und geeignete Schutz- und Hygienemaßnahmen kann eine Infektion von medizinischem Personal in den meisten Fällen bestmöglich ausgeschlossen werden. Patienten, die Träger einer hochkontagiösen Infektionskrankheit sind, müssen in aller Regel isoliert werden, womit ihr Transport sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Krankenhauses problematisch sein kann.

Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/dkl_anfr/k3479akl.pdf