Eine Notfallversorgung darf hochkontagiös lebensbedrohlich Erkrankten nicht verwehrt werden, sofern diese ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Durch Sachverstand und geeignete Schutz- und Hygienemaßnahmen kann eine Infektion von medizinischem Personal in den meisten Fällen bestmöglich ausgeschlossen werden. Patienten, die Träger einer hochkontagiösen Infektionskrankheit sind, müssen in aller Regel isoliert werden, womit ihr Transport sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Krankenhauses problematisch sein kann. Dabei geht es nicht nur darum, den betroffenen Patienten notwendige Transporte z. B. zu einer Untersuchung oder einer Operation zu ermöglichen, es geht auch darum, andere Patienten und das Personal vor potenziellen Infektionen zu schützen. Der Umgang mit Patienten, die an einer Infektionskrankheit leiden, die durch hochpathogene Erreger hervorgerufen wurde, ist immer eine Herausforderung für alle, die mit dem Transport, der Betreuung oder der Behandlung des Patienten betraut sind.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5843aak.pdf