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Mehr Finanzmittel für Krankenhäuser, Kommunen und zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge statt für Asyl/Integration und Gender Mainstreaming

Alternativer Doppelhaushalt 2020/21 der AfD-Fraktion:

Als Vorsichtsmaßnahme während der anhaltenden Coronavirus-Pandemie wird die morgige Landtagssitzung nur zum Beschluss des Doppelhaushalts 2020/21 dienen. Die geplante Haushaltsdebatte wird nicht in gewohnter Form stattfinden. Die Redebeiträge der Fraktionen werden nicht mündlich vorgetragen, sondern lediglich zu Protokoll gegeben, um die Ansteckungsgefahr für alle Beteiligten im Parlament zu minimieren.

Den Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers und finanzpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Robert Farle, erhalten Sie daher vorab.

Die Rede im Wortlaut:

„Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir befinden uns aktuell in einer Krisensituation, deren Ausmaße wir nicht beurteilen und deren Folgen wir nicht abschätzen können. Ungeachtet dessen werden sich die bereits heute getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zum Teil negativ auf die Weltwirtschaft und letztlich auch auf die Haushaltslage Sachsen-Anhalts auswirken. Die Gesundheit für die Bürgerinnen und Bürger geht selbstverständlich vor und wir erwarten von der Bundesregierung die Bereitstellung zusätzlicher Mittel, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Das bedeutet aber auch: Die Konjunkturprognosen und Steuerschätzungen, die dem Haushaltsplan zugrunde liegen, beruhen auf Annahmen, die heute schon überholt sind. Der Haushaltsplan, der heute beschlossen wird, wird angesichts der Corona- und der Weltwirtschaftskrise so oder so einer oder mehrerer Revisionen unterzogen werden müssen.

Dennoch ist es wichtiger denn je, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nüchtern mit der Sachlage auseinanderzusetzen. Während der Haushaltsaufstellung scheint das der Kenia-Koalition manchmal abhandengekommen zu sein.

Denn obwohl der Haushaltsentwurf zu diesem Zeitpunkt bereits drei Monate in Verzug war, legte die Regierungskoalition am 10. März, also am Vorabend der Bereinigungssitzung, 173 Seiten Änderungsanträge vor. Selbst in der Bereinigungssitzung wurden weitere Änderungsanträge vorgelegt. Laut der parallel erschienenen Pressemitteilung sei der Etatentwurf „verlässlich, gerecht und nachhaltig“. Darüber lässt sich trefflich streiten.

Denn trotz Steuereinnahmen auf Rekordniveau und historisch niedrigen Zinsausgaben fehlt das Geld an allen Ecken und Enden.

Wie kann das sein?

Tatsächlich lässt der Doppelhaushalt mit einem Volumen von 24 Milliarden Euro wenig Gestaltungsspielräume zu. Denn rund 2/3 der Einnahmen Sachsen-Anhalts müssen für die explodierenden Personal- und Sozialkosten ausgegeben werden, die neben den direkten Asylkosten von rund 260 Millionen Euro zu einem großen Teil auf die indirekten Folgekosten der Massenzuwanderung von 2015 zurückgehen.

Des Weiteren wird Sachsen-Anhalt von den Spätfolgen der jahrzehntelangen falschen Ausgabenpolitik eingeholt. Es haben sich gewaltige Sanierungsbedarfe aufgetürmt: 1,5 Milliarden Euro benötigen die Unikliniken Halle und Magdeburg bis 2030. Der Investitionsstau bei der heruntergekommenen Infrastruktur geht ebenfalls in die Milliarden. Bei den Kreisstraßen haben sich Sanierungsbedarfe von einer Milliarde Euro aufgetürmt, bei den Landesstraßen sind es 500 Millionen und bei den Brücken 100 Millionen Euro.

Der Landesrechnungshof errechnete für die Jahre 2020 und 2021 eine tatsächliche Finanzierungslücke von 1,17 Milliarden Euro. Die Kenia-Koalition schafft es nur durch die vollständige Plünderung der Rücklagen einen „ausgeglichenen“ Doppelhaushalt vorzulegen. Dazu gehört auch die Auflösung der über einen langen Zeitraum angesparten und als Notgroschen für schlechte Zeiten gedachten Steuerschwankungsreserve.

Das Haushaltsdefizit wächst mit jedem Jahr weiter an. Allein für das Jahr 2022 ergibt sich aus der mittelfristigen Finanzplanung ein Haushaltsloch von über einer Milliarde Euro. Das Fatale daran ist, selbst unter den günstigsten Bedingungen, also einer weiterhin guten Konjunkturlage und weiter sprudelnden Steuereinnahmen, kann ab 2022 kein ausgeglichener Haushalt mehr erreicht werden.

Eine Trendwende hätte längst eingeleitet werden müssen. Doch stattdessen macht die Kenia-Koalition das exakte Gegenteil und verschwendet das ihr anvertraute Steuergeld in unverantwortlicher Weise für eine verfehlte Migrationspolitik und linksgrüne Wunschprojekte.

Sachsen-Anhalt bewegt sich unweigerlich und ohne jeden äußeren Einfluss auf eine Finanzkrise zu. Vor diesem Hintergrund sind Zweifel angebracht, ob die von der Kenia-Koalition in diesem Haushalt nur angestoßenen Bauvorhaben tatsächlich auch umgesetzt werden.

Der Grund dafür ist, wie bereits angesprochen, die jahrzehntelang andauernde fehlgeleitete Ausgabenpolitik in Verbindung mit einer chronischen Unterfinanzierung unseres Landes. Ersteres kann durch einen Politikwechsel auf Landesebene in Ordnung gebracht werden, letzteres nicht. Bereits 2018 bezifferte die AfD-Fraktion die Unterfinanzierung auf jährlich 1,5 Milliarden Euro und forderte die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Es kann nicht sein, dass der Bund eine Asylrücklage von über 48 Milliarden Euro zum Stand März 2020 aufbaut und gleichzeitig in den finanzschwachen Bundesländern die Investitionsstaus in den Himmel wachsen. Die aktuelle Corona-Krise wird diese Situation noch weiter verschärfen.

Zum Änderungsantragspaket der AfD-Fraktion:

Positiv beim Doppelhaushalt von Kenia anzumerken ist, dass einige der Kernforderungen der AfD-Fraktion von der Kenia-Koalition sprichwörtlich auf dem letzten Drücker den Weg in den Doppelhaushalt gefunden haben. Dazu gehören die längst überfällige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge oder die Einführung des Azubi-Tickets. Dies ist auch Ausdruck der starken Oppositionsarbeit der AfD-Fraktion.

Bevor ich auf unsere Änderungsanträge für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel eingehe, möchte ich vorwegnehmen, dass alle Mittelaufwüchse durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert sind.

Zur Gegenfinanzierung ziehen wir folgende Einsparungen heran:

Asyl und Integration: 118,3 Mio. Euro in 2020 und 143,2 Mio. Euro in 2021

Gender Mainstreaming: 18,4 Mio. Euro in 2020 und 18,8 Mio. Euro in 2021

Kampf gegen Rechts: 3,4 Mio. Euro in 2020 und 3,6 Mio. Euro in 2021

Sonstiges: 17,3 Mio. Euro in 2020 und 52,6 Mio. Euro in 2021

In folgenden Bereichen sehen wir Mehrausgaben vor:

Die Universitätskliniken Magdeburg und Halle sind chronisch unterfinanziert. Im Jahr 2006 wurden die Investitionsmittel von 180 Millionen Euro auf 39 Millionen Euro reduziert und befinden sich seitdem auf niedrigem Niveau. In der Folge haben sich Investitionsbedarfe von etwa 1,5 Milliarden Euro aufgetürmt. Die sofortige Aufstockung der Finanzmittel ist aus Sicht der AfD-Fraktion dringend erforderlich, um eine sichere Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Daher beantragt die AfD-Fraktion die Anhebung der Ansätze für beide Universitätskliniken in 2020 jeweils um 7,5 Millionen Euro und im Jahr 2021 jeweils um 15 Millionen Euro. Als Deckungsquelle werden Absenkungen beim Asyl- und Integrationswesen herangezogen.

Die Landesregierung ermöglicht den Universitätskliniken nun selbst Darlehen aufzunehmen. Damit wird einerseits die ab 2020 geltende Schuldenbremse umgangen, andererseits werden so Schattenhaushalte geschaffen, die im Landeshaushalt zwar nicht auftauchen, aber für die letztlich der Steuerzahler haftet.

Weil die Zuschüsse, die das Land den kommunalen Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt zukommen lässt, signifikant hinter den Finanzmitteln zurückbleiben, die nötig wären, um zumindest den Status quo bei der Qualität der Versorgung von Patienten aufrechterhalten zu können, beantragt die AfD-Fraktion daher die Anhebung der Zuschüsse im Jahr 2020 um 45 Millionen Euro und im Jahr 2021 um 65 Millionen Euro.

Um den Kommunen den dringend benötigten finanziellen Handlungsspielraum zu verschaffen, beantragt die AfD-Fraktion die Schlüsselzuweisungen innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes dauerhaft um 30 Millionen Euro pro Jahr anzuheben.

Um eine Kehrtwende weg von kontinuierlich steigenden Elternbeiträgen und hin zu einer kostenfreien Kinderbetreuung einzuleiten, werden unter dem neu ausgebrachten Haushaltstitel „Landesmittel zur Senkung der Elternbeiträge beim KiFöG“ Finanzmittel in Höhe von 30 Millionen Euro pro Jahr eingestellt.

Die AfD-Fraktion hält eine Entlastung der Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen bereits im Jahr 2020 für geboten. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren betragsmäßig höhere Kompensationszahlungen von den Kommunen angemeldet werden, als diese in den vergangenen Jahren an Beiträgen von den Bürgern eingenommen haben. Daher beantragt die AfD-Fraktion unter Berücksichtigung des angelaufenen Jahres die Einstellung von 15 Millionen Euro im Jahr 2020 und die Verdopplung des Ansatzes im Jahr 2021 auf 30 Millionen Euro.

Laut verschiedener Erhebungen seitens der kommunalen Spitzenverbände hat sich in Sachsen-Anhalt durch die chronische Unterfinanzierung bei den kommunalen Kreisstraßen ein Investitionsstau von schätzungsweise einer Milliarde Euro aufgetürmt. Um dem Verfall des ländlichen Raums entgegenzuwirken, ist die Aufstockung der zweckgebundenen Mittel für die kommunalen Baulastträger zum Zwecke der Straßensanierung aus Sicht der AfD-Fraktion dringend erforderlich.

Die AfD-Fraktion fordert die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer zu einen deutlich höheren Teil an die Kommunen zurückzuführen. Das Geld ist nach Maßgabe des Brandschutzgesetzes einzusetzen und soll den kommunalen Feuerwehren zugutekommen. Für die Jahre 2020 und 2021 beantragt die AfD-Fraktion die Anhebung der Ansätze um 7 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro.

Durch Umschichtungen innerhalb des Artensofortprogramms sollen 300.000 Euro für den Wiederbesatz von Fischarten an von Extremwetterereignissen betroffenen Gewässern und 400.000 Euro für die Pflege und den Erhalt der Alleen des Landes Sachsen-Anhalt jeweils in den Jahren 2020 und 2021 in den Haushalt eingestellt werden.

In Zeiten des demographischen Wandels kommt der Bildungspolitik eine zentrale Bedeutung zu. Insbesondere bei Lernmitteln ist der Rotstift deplatziert. In den vergangenen Jahren genügten die im Haushalt eingestellten Gelder nicht, um den Bedarf zu decken. Die AfD-Fraktion fordert, der Mangelverwaltung mit einer Verdopplung der Haushaltsansätze für beide Jahre entschieden entgegenzutreten.

Des Weiteren beantragt die AfD-Fraktion mehr Geld für die Ausstattung unserer Polizeikräfte. 620.400 Euro mehr im Jahr 2020 und 2021 2,1 Millionen Euro Mittelaufwuchs. Als Einzelmaßnahme soll ein IMSI-Catcher beschafft werden. IMSI-Catcher ermöglichen eine Identifizierung und Verfolgung von Mobilfunknutzern, indem sie die netzinterne Teilnehmerkennung IMSI (International Mobile Subscriber Identity) eines Mobiltelefons auslesen. Der Einsatz dieses Gerätes ist ein probates und häufig auch letztes Mittel, um die Strafverfolgung insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität und im Bereich der Staatsschutzdelikte zu gewährleisten. Daher gehört der IMSI-Catcher zur Standardausstattung einer jeden technisch gut aufgestellten Polizei.

Die innerhalb des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020 eingesparten Finanzmittel sollen einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden. Statt für die „nachhaltige Integration von jungen Menschen“ soll ein neues ESF-Programm „Kinderschutzprogramm“ aufgelegt werden. Dieses Programm soll inhaltlich dem „Kinderschutz – Landesprogramm“ entsprechen. Der Änderungsantrag dient dem Zweck, die angesetzten Landesmittel des „Kinderschutz – Landesprogramms“ durch EU-Gelder zu ersetzen, die vormals für die Integration von Flüchtlingen vernutzt werden sollten. Diese Umschichtung ermöglicht gleichsam eine deutliche Mittelanhebung des Kinderschutzprogramms.

Die Stilllegung und Beräumung der bergbaulichen Abfalleinrichtung Brüchau muss sofort in Angriff genommen werden. Die Giftschlammgrube ist nachweislich undicht. Die Gesundheitsgefährdung der Anwohner ist nicht länger hinzunehmen. Mit der Sanierung muss noch im Jahr 2020 begonnen werden. Schätzungsweise wird die Auskofferung 80 Millionen Euro kosten. Zur Finanzierung soll der Altlastenfonds herangezogen werden. Dazu ist er schließlich da.

Die Fraktion DIE LINKE operiert hinsichtlich ihres Alternativhaushalts nach dem Motto: „Darf’s noch ein bisschen mehr sein?“. Anstatt eine Alternative zur Kenia-Koalition aufzuzeigen, legt DIE LINKE grundsätzlich eine Schippe drauf. Mehr vom Falschen macht eine Sache jedoch nicht richtiger.

So fordert DIE LINKE mehr Geld für Moscheen, Integration und linksextremistische Vereine (Miteinander e.V. etc.). Auch wenn es um die Finanzierung der Ausgabenwünsche geht, orientiert sich die DIE LINKE an der fehlgeleiteten Finanzpolitik der Kenia-Koalition. So will DIE LINKE zusätzlich auch noch den Pensionsfonds der Staatsbediensteten plündern. Dieser müsste allerdings schon längst leer sein, nähme man die Alternativhaushalte der Linken aus den vergangenen Jahren ernst. Darüber hinaus wollen die Linken die Grunderwerbsteuer erhöhen!

Kenia führt Sachsen-Anhalt in die Pleite. Mit den Linken wäre es nur ein wenig schneller gegangen.“