Büttner: Alten Bußgeldkatalog in Sachsen-Anhalt wieder anwenden!
Vom Bundesverkehrsministerium ist den Ländern gestern mitgeteilt worden, dass aufgrund des „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“, die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen schärferen Fahrverbote vermutlich nichtig sind. Rechtliche Unsicherheiten würden vor allem hinsichtlich des einmonatigen Führerscheinentzuges bei der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h bzw. der außerörtlichen von 26 km/h bestehen. Saarland, Bayern und Niedersachsen haben deshalb als erste Bundesländer die neuen Fahrverbotsregeln ausgesetzt.
Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Matthias Büttner, sagte dazu: „Dem schnellen Handeln der genannten Bundesländer sollte sich die sachsen-anhaltische Landesregierung umgehend anschließen. Der neue Bußgeldkatalog ist zudem in Gänze außer Kraft zu setzen und durch die vorherigen Regelungen zu ersetzen. Es zeigt sich, dass der neue Bußgeldkatalog nicht nur unverhältnismäßig ist, sondern auch noch rechtlich zweifelhaft. Die formalen Fehler bestätigen im Übrigen unsere Kritik an diesem Pfuschwerk des Bundesverkehrsministeriums.“