Studenten und Lehrkräfte werden zunehmend mit Repressalien und Benachteiligungen in den Hochschulen konfrontiert, wenn sie als kontrovers geltende Meinungen vertreten, insbesondere wenn diese dem ideologiebasierten linken Mainstream widersprechen. Mit Antrag der AfD-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit innerhalb des Rahmens der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vollumfänglich zu gewährleisten. Hierzu ist an den Hochschulen u. a. sicherzustellen, dass Kandidaten bei Besetzungsverfahren jeglicher Art keinerlei Nachteile erleiden, weil sie kontroverse oder politisch inkorrekte Meinungen vertreten. Studentische Leistungen sollen im Verdachtsfall mithilfe einer Zweitkorrektur überprüft werden. Sofern möglich, sind zum Schutz der Studenten vor politischer Diskriminierung anonymisierte Verfahren der Leistungsbewertung anzuwenden.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/4243)