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Mit „Morphing“ und auf andere Weise ge- und verfälschte Personaldokumente

Um einer Manipulation bei der Pass- oder Personalausweisbeantragung durch das sogenannte „Morphing“ – das Verschmelzen von mehreren Gesichtsbildern zu einem einzigen Gesamtbild – vorzubeugen, soll das Lichtbild künftig vor Ort unter Aufsicht der Pass- bzw. Ausweisbehörde aufgenommen werden. 1. Ist ein auf dem Pass enthaltenes Lichtbild auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur der Passinhaber, sondern unter Umständen auch eine weitere Person, deren Gesichtszüge im Passbild enthalten sind, den Pass zum Grenzübertritt nutzen. Die Funktion des Passes als Dokument zur Identitätskontrolle ist damit im Kern bedroht. Die bisherige Praxis, nach der Passbewerber die zu verwendenden Lichtbilder einreichen, ist daher nicht mehr zukunftstauglich. 2. Um dem entgegenzuwirken, beabsichtigt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verschiedene Rechtsnormen zu ändern. Diese hat das Ministerium im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen“ zusammengefasst.

Die Kleine Anfrage von Hagen Kohl sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5797aak.pdf