Seit Jahren kämpfen Angestellte in Serviceeinheiten und Geschäftsstellenverwalter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht nur in Sachsen-Anhalt um eine Anerkennung ihrer höherwertigen Tätigkeit und die entsprechenden, verdienten Lohnanpassungen. Die AfD-Fraktion verfolgt die Entwicklungen seit geraumer Zeit und unterstützt Betroffene seit längerem. Aufgrund höchstrichterlicher Entscheidungen sieht sich das Land Sachsen-Anhalt nun auch in Zugzwang. Wie eine Anfrage der Fraktion ergab, sind hierzulande rund 650 Personen betroffen. Das Land geht dabei – Stand Dezember 2022 – von ausstehenden Lohnansprüchen in Höhe von 13 Millionen Euro aus.
Der Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für den öffentlichen Dienst, Hagen Kohl, sagt dazu: „Krankenstand und unbesetzte Stellen führen nicht selten dazu, dass die Mitarbeiter vor Ort nicht nur mehr arbeiten müssen, sondern oftmals auch Tätigkeiten jenseits ihrer eigentlichen Aufgaben übernehmen müssen, um den Betrieb am Laufen zu erhalten. Das mindeste ist deshalb, den Beschäftigten wenigstens die Löhne zu zahlen, die ihnen zustehen. Wir reden hier von teilweisen Ansprüchen in fünfstelliger Höhe, die einzelne Angestellte, auch ehemalige, gegen das Land haben.“
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Gordon Köhler ergänzt: „Gespräche mit Betroffenen und meine Kleinen Anfragen zeigen leider, wie sich das Land gegen die berechtigten Forderungen gewehrt hat. Mit Verweis auf Gewerkschaften, Tarifrunden und Gerichtsentscheidungen wurde hier auf Zeit gespielt. Am Ende wird sich das Land den Tatsachen nun beugen und den Forderungen nachkommen müssen. Wir werden den Prozess auf jeden Fall weiter beobachten und kritisch begleiten.“