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Nachfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drucksache 7/5487)

Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage in Drucksache 7/5287 enthält keine Aussagen zu den Abwassereinleitgebühren in die Bode im Bereich Staßfurt. Mit der Darlegung, dass das Land Sachsen-Anhalt im Wassergesetz keine derartigen Gebühren erhebt, wurde meine Frage zu Abwasser und Abwassermengen nicht beachtet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: Die Landesregierung hat in ihrer Antwort (Drs. 7/5287) die in der Kleinen Anfrage (Drs. 7/3115) gestellten Fragen vollständig beantwortet. Es gibt keine Abwasserei-leitgebühren für die Nutzung eines Gewässers und demzufolge auch keine der Erhebung zugrunde gelegten Abwassermengen. Eine Abwasserabgabe ist ausschließlich für das direkte Einleiten von Abwasser in ein Gewässer zu entrichten. Indirekteinleiter (Mitnutzer von Kanälen) sind nicht abgabepflichtig.

Die Nachfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfragen von Matthias Büttner finden Sie unter: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5670aak.pdf