„Die vertiefte Prüfung durch das Landesverwaltungsamt (LVwA) hat ergeben, dass der Landes Sport Bund Sachsen-Anhalt e. V. (LSB) die Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts, insbesondere das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt, weitgehend nicht beachtet hat. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte darin zu sehen sein, dass sich der LSB im Prüfungszeitraum nicht als öffentlicher, sondern als privater Auftraggeber gesehen hat. Seit Juni 2019 wird der LSB in den Zuwendungsbescheiden durch eine gesonderte Nebenbestimmung von vornherein zur Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts verpflichtet.“, so die Aussage der Landesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Nachfragen zur Drucksa-che 7/4519 Vergabepraxis des Landessportbundes“ (KA 7/3387), vorliegend in der Drucksache 7/5733 vom 19. Februar 2020.
Die Kleine Anfrage von Andreas Gehlmann sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6627aak.pdf