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Nein der Fraktionen zu unserem Gesetzentwurf grenzt an Arbeitsverweigerung

Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Landesrechnungshof kommunale Beteiligungen an Unternehmen leichter prüfen kann. Dazu war eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlich. Landesregierung und Parlament haben die Überweisung des Antrages in den Fachausschuss verweigert.

Jan Scharfenort, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion, kritisiert diese Entscheidung. „Unser Antrag zur Gesetzesänderung ist trotz starker Argumente nicht einmal in die Ausschüsse überwiesen worden. Das grenzt schon an Arbeitsverweigerung des Parlaments und der Regierung. Alle Beteiligten haben auf ihre Redebeiträge verzichtet. Mit einem vorangegangenen Antrag haben wir die Landesregierung aufgefordert, die aktuelle Rechtsprechung durch Änderung des Kommunalverfassungsgesetz zu berücksichtigen. Nichts ist geschehen. Es ist deshalb von großer Bedeutung, weil sich allein in Sachsen-Anhalt mehrere hundert Millionen Euro Schulden vor der Prüfung verstecken können. Das ist nicht weiter hinnehmbar.“