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Neue Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts

Eine Gesetzesinitiative der Freien und Hansestadt Hamburg im Bundesrat (Bundesratsdrucksache 67/25) sieht als Voraussetzung für den Besitz und Erwerb von SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen) künftig die Erteilung eines sogenannten Kleinen Waffenscheins zwingend vor. Die Länderkammer hat den Gesetzentwurf am vergangenen Freitag an ihre Ausschüsse verwiesen. Bis jetzt ist der Erwerb und Besitz solcher SRS-Waffen ab 18 Jahren frei. Ein Kleiner Waffenschein wird nur benötigt, wenn sie zum Selbstschutz oder Signalgebung in der Öffentlichkeit mitgeführt wird. Rund 750.000 Kleine Waffenscheine wurden bislang deutschlandweit ausgestellt. Geschätzt sind etwa 10 Mio. SRS-Waffen in Deutschland in Umlauf. Wenn der Gesetzentwurf den Bundestag erreicht und in das Waffengesetz aufgenommen wird, müssen alle Altbesitzer bis Ende 2025 den kostenpflichtigen Kleinen Waffenschein beantragen. Der Besitz von SRS-Waffen ohne Kleinen Waffenschein soll ab 2026 eine Ordnungswidrigkeit sein.

Der Sprecher für Jagd- und Sportschützenwesen der AfD-Landtagsfraktion, Florian Schröder, verurteilt das Gesetzesvorhaben des Hamburger Senats scharf: „Abgesehen davon, dass die Waffenbehörden in Millionen von Anträgen auf die Erteilung Kleiner Waffenscheine ertrinken würden, wird hier wieder der Bürger für den Missbrauch von SRS-Waffen durch migrantische großstädtische Milieus in Haftung genommen. Der Missbrauch war schon immer verboten und gegen den Missbrauch muss sich staatliches Handeln richten. Seit jeher waren diese Waffen für Erwachsene frei erhältlich. Erst mit der kulturfremden Invasion in unser Land wird das nun zum Problem. Die Antwort könnte sein, den Erwerb und Besitz von SRS-Waffen an die deutsche Staatsangehörigkeit zu knüpfen. Wie beim Altersnachweis ist dann beim Erwerb der Personalausweis vorzulegen. Gegen Gefährder mit deutscher Staatsangehörigkeit ließe sich ein generelles Waffenverbot nach § 41 Absatz 1 Waffengesetz verhängen.“