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Neue Richtlinie „Forst 2019“ erleichtert finanzielle Unterstützung für Waldbesitzer

Loth: Politisches Engagement der AfD zeigt Wirkung!

Am 01. August 2019 ist in Sachsen-Anhalt die neue Richtlinie „Forst 2019“ in Kraft getreten, mit der die finanzielle Förderung von Aufforstungen, Wegebau und Bodenschutzkalkung für Waldbesitzende erleichtert wird. Laut Landesumweltministerium soll damit bis zum Jahr 2023 der Waldumbau hin zu klimastabilen Mischwäldern mit 10,2 Millionen Euro unterstützt werden.

Zur neuen Richtlinie „Forst 2019“ erklärte der forstpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hannes Loth:

„Endlich besinnt sich die Landesregierung auf die stärkere Unterstützung von Waldbesitzern, um mit wichtigen und längst überfälligen Maßnahmen die Schäden in unseren Wäldern zu begrenzen. Hinsichtlich der Neuerungen besonders hervorzuheben ist die erleichterte Förderung von Bodenschutzkalkung, wenn auch die geplante Mindestflächengröße von 50 Hektar immer noch etwas hochgegriffen ist. Angesichts der knappen Fördermittel in Höhe von 10,2 Millionen Euro bei tausenden Hektar an Aufforstungsfläche in Sachsen-Anhalt ist zudem schon gegen Ende dieses Jahres ein Versiegen des Geldflusses zu befürchten. Als bedeutsames Signal gilt jedoch festzuhalten, dass die Landesregierung nach langen Diskussionen im zuständigen Landtagsausschuss mit der Änderung der Förderrichtlinie die Anregungen der AfD und der Waldbesitzer letztlich aufgegriffen hat.“