Schmidt: Die Landesgesellschaft ist gesetzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Geldwäsche bzw. Spielsucht unterbunden werden
Die landeseigene Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt soll kontrolliertes Glücksspiel ermöglichen. Dabei ist in erster Linie auf den Jugend- und Spielerschutz zu achten. Eine kleine Anfrage (Drucksache 7/4637) des AfD-Landtagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt ergab, dass im Lotto Bezirk 06 (Burg-Dessau/Roßlau-Wittenberg) innerhalb des Jahres 2018 durch einen einzigen LOTTOCard-Inhaber 1.349.571,00 € eingesetzt worden sind.
Der familienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan Wenzel Schmidt, erklärte dazu: „Die Landesgesellschaft ist gesetzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Geldwäsche bzw. Spielsucht unterbunden werden. Bei einem Spieleinsatz einer einzelnen Person von über einer Million Euro ist der Verdacht auf mögliche Geldwäsche bzw. Spielsucht nicht leichtfertig zu ignorieren. Dass die Geschäftsführung der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt diese Entwicklung anscheinend beanstandungslos toleriert, ist bezeichnend für den Zustand der Gesellschaft. Offen bleibt, ob die Landesregierung über diese Tatsachen in Kenntnis gesetzt worden ist und ebenfalls keinen Handlungsbedarf sah.“
Nachdem die AfD bereits aufdeckte, dass die ehemalige Firma der Lotto-Toto Geschäftsführerin, Maren Sieb, Werbeaufträge durch Lotto Fördermittelempfänger erhielt, die Förderung des Magdeburger Golfclubs, indem die Geschäftsführerin auch selbst Mitglied ist, und die Neueinstellungen ehemaliger Radio SAW Kollegen von Sieb bei Lotto, ist nun wohl eine weitere Problematik ans Tageslicht gekommen.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Geldwäsche und Spielsucht“ ( Drucksache 7/4637) können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4637aak.pdf