Entsprechend § 82 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt (GO.LT) ist über jede Sitzung des Landtages eine wörtliche Niederschrift (Stenografischer Bericht) anzufertigen. Hinsichtlich Niederschriften über Sitzungen der Landtagsausschüsse gilt § 87 GO.LT. Regelungen hinsichtlich des Zeitfensters zwischen einer Sitzung und Herausgabe der zugehörigen Niederschrift gibt es in der Geschäftsordnung derzeit nicht.
Die Kleine Anfrage von Oliver Kirchner sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6814aak.pdf