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Nutzung der Notbetreuung in Schulen

Infolge der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus kam es zu landesweiten Schulschließungen, gleichzeitig wurde aber für diverse Berufsgruppen, welche systemrelevanter Arbeit nachgehen, eine Notbetreuung aufrechterhalten. In den sozialen Medien gab es allerdings Veröffentlichungen von Rechnungen, die den betroffenen Erziehungsberechtigten offenbar für die Nutzung dieses Notbetreuungsangebots gestellt wurden.

Die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6601aak.pdf