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Oberverwaltungsgericht bestätigt: Kein Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen AfD-Mitgliedschaft

Durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.04.2023 wird eindeutig klargestellt: AfD-Mitglieder können waffenrechtlich zuverlässig sein. Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg bereits den Versuch der Waffenbehörde der Stadt Magdeburg gestoppt hatte, dem AfD-Stadtrat Ronny Kumpf die Waffenbesitzkarte zu widerrufen, bestätigte das Oberverwaltungsgericht die Rechtsposition, dass eine AfD-Mitgliedschaft nicht die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zur Folge hat.

Florian Schröder, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für das Jagd- und Schützenwesen, zeigte sich zufrieden: „Ich bin sehr glücklich, dass der von mir begleitete Rechtsstreit nunmehr durch die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts im Lande abschließend und eindeutig geklärt wurde. Eine Mitgliedschaft bei der AfD stellt keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit dar, womit die Entziehung einer waffenrechtlichen Erlaubnis keine Rechtsgrundlage hat. Damit wurde dieser Diskreditierungskampagne der Landesregierung gegen Mitglieder der AfD durch unabhängige Gerichte eine klare Absage erteilt.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass bereits im vergangenen Jahr die Landesregierung aufgrund meiner Intervention von ihrer eigenen Weisung an die Waffenbehörden des Landes, ,derzeit keine neuen waffenrechtliche Erlaubnisse bei bekannter AfD-Mitgliedschaft zu erteilen‘, Abstand nehmen musste.

Es läuft etwas gewaltig falsch, wenn die Regierung für ihr übergriffiges und diskriminierendes Verhalten von der Judikative wiederholt in die Schranken gewiesen werden muss. Die Vorgehensweise der Landesregierung stellt mittlerweile eine Gefahr für die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung dar.“