Studien haben nachgewiesen, dass Smartphones in den Händen von Kindern und Jugendlichen u. a. ein hohes Suchtpotential entwickeln können, Aufmerksamkeitsstörungen auslösen und sich die Lernleistungen auf allen Gebieten nachweisbar verschlechtern. Mittels Verordnung beabsichtigt die AfD-Fraktion daher, an allen öffentlichen Schulen Sachsen-Anhalts die Regelung zu verfügen, dass im Unterricht grundsätzlich die Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Endgeräten zu persönlichen Zwecken untersagt ist und eine Nutzung von Smartphones und anderen mobilen Endgeräten nur zu Unterrichtszwecken und auf Anweisung des Lehrers erfolgen darf.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/3286)