Mit dem 1. Oktober 2024 ist nach vollen drei Jahren Vorbereitungszeit der Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt freigegeben worden. Der mit 50.000 Euro ausgestattete Fonds soll Opfern „schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung, insbesondere Opfer von Großschadensereignissen und Terroranschlägen“ mit Einmalzahlungen zugutekommen. Die Opfer oder die Hinterbliebenen sollen „in der Regel“ 300 Euro erhalten.
Die Höhe der Geldzahlung sieht der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Matthias Büttner (Staßfurt), kritisch: „Der Opferhilfefonds ist kleiner als die Portokasse eines Ministeriums. Einmalig 300 Euro bei schwersten Verletzungen und lebenslangen Behinderungen durch Gewalttaten sind ein schlechter Witz. Eine ergänzende monatliche Rente in Höhe von 300 Euro wäre die Lösung gewesen. Das Geld dafür ist da. Es wird nur am falschen Ende ausgegeben.“
In der Vergaberichtlinie für den Opferhilfefonds steht zudem wörtlich: „Eine Hilfeleistung ist ausgeschlossen, wenn ein besonderes Schutzbedürfnis im Einzelfall nicht besteht und es nicht der Billigkeit entspricht, eine Hilfeleistung zu gewähren.“ Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Christian Hecht, kritisiert diesen Ermessensvorbehalt: „Mit unbestimmten Rechtsbegriffen kann sich nun das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz aus der Verantwortung gegenüber den Opfern herauswinden. Es besteht die Gefahr willkürlicher Vergaben bei der für die Auszahlung alles entscheidenden Frage, welche Gewaltstraftat landesweite Bedeutung hat und welche nicht. Das Leid der Opfer und das erlittene Unrecht muss der Maßstab für eine Zahlung sein und nicht wie groß das mediale Echo war.“