Zum Inhalt springen

Ordnungsämter brauchen mehr rechtliche Befugnisse und bessere Eigensicherung

Anlässlich des Evaluationsberichtes zum Abschluss des Projektes Stadtwache in Magdeburg hat Hagen Kohl eine Kleine Anfrage zur Fortentwicklung des Verwaltungsvollzugsdienstes (kommunale Vollzugsdienste) an die Landesregierung gestellt. Diese brachte zutage, dass die Landeshauptstadt Magdeburg bereits seit der Einrichtung eines Stadtordnungsdienstes im Jahr 1998 regelmäßig mit Fragen zur Aufgabenabgrenzung zwischen Polizei und Sicherheitsbehörden, zu den Befugnissen einer Sicherheitsbehörde, zur Aus- und Fortbildung von Verwaltungsvollzugsbeamten sowie zur Ausstattung von Verwaltungsvollzugsbeamten mit Gegenständen zur Eigensicherung und zur Anwendung von unmittelbarem Zwang direkt und auf dem Dienstweg an das für öffentliche Sicherheit zuständige Ministerium herantrat. Die Stadt Magdeburg bemüht sich folglich seit 26 Jahren einseitig um die Klärung offener Fragen und bestehender Probleme. Offenkundig erfolglos.

Dazu sagt Hagen Kohl, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für den öffentlichen Dienst: „Es bleibt mir nach Antwort der Landesregierung ein Rätsel, warum das Innenministerium die Ausstattung der Bediensteten der kommunalen Ordnungsämter mit weiteren rechtlichen Befugnissen und effektiveren Einsatzmitteln seit Jahrzehnten blockiert.

In einer Zeit, in der Menschen angegriffen, verletzt oder sogar getötet werden, weil sie, wie auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter, mit ihrer Uniform die sichtbarsten Vertreter der staatlichen Ordnung sind, verdienen diese maximale Unterstützung aus dem politischen Raum. Bei weiterer Untätigkeit droht Gefahr im Verzug. Darum fordere ich die Innenministerin auf, sich endlich der Fortentwicklung des Verwaltungsvollzugsdienstes persönlich anzunehmen und den Ordnungsdiensten zeitnah insbesondere Gegenstände zur Eigensicherung zu erlauben.“

Die Antwort der Landesregierung auf die o. g. Kleine Anfrage ist hier nachzulesen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/…/d4095aak.pdf