Nachfolgende Initiativen der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt stehen auf der Tagesordnung der 25. Sitzungsperiode des Landtages am 30. und 31. August 2018:
Donnerstag, 30.08.2018
Die im Sommer 2015 von Kanzlerin Merkel beschlossene Grenzöffnung für Jedermann bewirkte die Einreise von gut 1,5 Millionen Menschen nach Deutschland unter dem Deckmantel des Asyls. Nur ein geringer Teil von ihnen ist laut Grundgesetz asylberechtigt – in Sachsen-Anhalt lag die Anerkennungsquote 2017 bei etwa 3 Prozent. Obwohl die Zahl Ausreisepflichtiger stetig steigt, finden kaum Abschiebungen statt. Das gilt insbesondere für Personen aus den Maghreb-Staaten (Tunesien, Marokko, Algerien) und Georgien. 2017 wurden hier nur 311 von 15.148 Asylanträgen positiv beschieden. Die AfD-Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die konsequente und zeitnahe Abschiebung abgelehnter Asylbewerber einzusetzen. Gleichzeitig soll sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat dafür aussprechen, dass die Maghreb-Staaten, Georgien und Syrien als sichere Herkunftsländer eingestuft werden und der politische Druck auf Herkunftsstaaten erhöht wird, die die Rückkehr ihrer Landsleute verweigern.
Antrag: Einführung eines Allgemeinen Sozialen Dienstjahres (LT-Drs. 7/3253):
Die Aussetzung von Wehrpflicht und Ersatzdienst 2011 hat personelle Lücken geschaffen, die durch den demografischen Wandel hin zu einer alternden Gesellschaft nicht über den regulären Arbeitsmarkt auszufüllen sind. Zur Lösung dieses Problems beantragt die AfD die Einführung eines verpflichtenden Allgemeinen Sozialen Dienstjahres für Männer und Frauen zwischen 18 und 29 Jahren. Sie sollen ihren Dienstort frei wählen können und eine einheitliche Vergütung erhalten. Bereits im Juni 2017 scheiterte die AfD mit einem vergleichbaren Antrag, aufgrund der einstimmigen Ablehnung von SPD, Grünen, Linken und der CDU. Letztere beansprucht neuerdings, Urheber dieser originären AfD-Idee zu sein.
Ein unnützer und verkomplizierender Aspekt des ideologischen Gesellschaftsexperiments Gender Mainstreaming ist die feministische Sprachkritik. Geschlechtsneutrale Bezeichnungen, Gender-Gap und Co. verunstalten den reichhaltigen deutschen Wortschatz, erschweren die mündliche wie schriftliche Kommunikation und erschaffen so Probleme, wo zuvor keine existierten. Die AfD-Fraktion beantragt den künftigen Verzicht auf Gender-Ideologie im Amtsdeutsch und in der Kommunikation öffentlicher Institutionen.
Freitag, 31.08.2018
Beratung: Große Anfrage „Fördermittelvergabe an den Verein ‚Miteinander e. V.‘ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten ‚Demokratieförderung‘ des Landes Sachsen-Anhalt“ (LT-Drs. 7/2791):
Seit Jahren betreibt „Miteinander e.V.“ als selbsterklärter Verein zur Demokratieförde4rung politische Kampagnen gegen die AfD-Fraktion und einzelne Abgeordnete. Dafür erhielt der zu 95 Prozent staatlich finanzierte, gemeinnützige Verein in den vergangenen Jahren deutlich über eine Million Euro Steuergeld. Wofür genau diese enormen Summen verwendet wurden, ist weiterhin unklar. Die Große Anfrage der AfD hat jedoch gezeigt, wie sehr dieser Verein in das linksextreme Spektrum verwickelt ist. Daher sind neben der AfD auch Landesminister dafür, dem Verein jegliche staatliche Förderung zu entziehen.
Antrag: Feuerwehren ehren und mit messbaren Taten unterstützen (LT-Drs. 7/3276):
Die Feuerwehren unterlagen in der Dürreperiode der letzten Monate Belastungen, die nochmals über die ohnehin hohen Anforderungen hinausgingen. Vor allem Freiwillige Feuerwehren haben mit Nachwuchsproblemen und schlechter technischer Ausstattung zu kämpfen. Die AfD-Fraktion beantragt die Verabschiedung eines Maßnahmenpakets zur nachhaltigen Unterstützung der Feuerwehren im Land. Dieses soll die folgenden Punkte beinhalten: die Zahlung einer Zusatzrente für ehrenamtliche Feuerwehrleute, die vollständige Zurückzahlung der Einnahmen aus der Feuerwehrsteuer an die Kommunen, die Unterstützung von Kinder- und Jugendwehren bei Neugründung, die Schaffung ausreichender Kapazitäten zur Fortbildung sowie die Kostenübernahme für die Umrüstung tausender Funkgeräte auf Digitalfunk durch das Land. Ferner sollen besonders engagierte Wehren und Kameraden im Rahmen einer öffentlichen Festveranstaltung für ihr Engagement im Dürre-Sommer 2018 gewürdigt werden.
Antrag: Sofort ist sofort – Auslobung einer Weidetierprämie (LT-Drs. 7/3254):
Der Beruf des Schäfers hat eine große Bedeutung für die heimische Umwelt. Landschaftspflege mit Schafen und Ziegen ist mehr als nur „Gras fressen“. Schafe und Ziegen gestalten und erhalten durch ihren Tritt und Verbiss aktiv die Lebensräume für Pflanzen und Tiere, vor allem jedoch für den Menschen. Dennoch sind Schäfer existenzbedrohend unterfinanziert. Zwei Drittel gaben an, daher in den nächsten zehn Jahren ihre Arbeit einzustellen. Um dies zu verhindern, beantragt die AfD-Fraktion die Zahlung einer Weidetierprämie von 38 Euro je Mutterschaf und -ziege für Tiere, die im Landesbestand gelistet sind und in der Deich- und Kulturlandschaftspflege eingesetzt werden.
Die Zielsetzungen der Bundesregierung in der Wirtschafts-, Energie-, Mobilitäts-, Umwelt- und Klimapolitik sind angesichts der technischen Umsetzbarkeit miteinander unvereinbar und stehen teilweise konträr zueinander. Leidtragender der immer drastischeren Stickoxid-Vorgaben ist vor allem die deutsche Automobilindustrie. Sie ist hochinnovativ und mit einem Gesamtexportanteil von fast 20 Prozent eine der Säulen unserer Wirtschaft. Damit dies auch so bleibt, beantragt die AfD-Fraktion die Abkehr von der gegenwärtigen ideologiegesteuerten E-Mobilitätspolitik zum Nachteil der deutschen Wirtschaft einzuleiten. Landes- und Bundesregierung werden zur Entwicklung eines Konzepts aufgefordert, das die deutsche Wasserstofftechnologie als valide Alternative intensiver fördert und den Erhalt des Diesel- und Gasantriebs als Übergangstechnologie vorsieht.
Politische Akteure werden zunehmend zum Ziel von Übergriffen, nicht selten werden sie an ihrem Wohnort aufgesucht. In Zeiten der DSGVO und verschärfter Datenschutzbestimmungen sollten auch Personen des öffentlichen Lebens, wie Kommunalpolitiker, das Recht haben, nur ein Mindestmaß ihrer personenbezogenen Daten preisgeben zu müssen. Durch entsprechende Änderungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung sollen öffentliche Listen und Verzeichnisse auf Verlangen der Kandidaten nur noch den Familien- und Vornamen aufweisen – und somit weder ihre Parteizugehörigkeit noch ihre Anschrift.