Mittwoch, 28.08.2019
Antrag: Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (LT-Drs. 7/4778):
Zur lückenlosen Aufklärung der skandalösen Enthüllungen um die Lotto-Geschäftsführerin Maren Sieb beantragt die AfD-Fraktion die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Der U-Ausschuss soll u. a. Klärung über die ausgeschütteten Lotterie-Fördermittel und ihrer tatsächlichen Verwendung bringen sowie die dienstlichen, privaten oder familiären Verbindungen von Mitarbeitern der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt zur ISA_i_motion Werbeagentur und VMG Verlags- und Medien GmbH & Co. KG überprüfen.
Donnerstag, 29.08.2019
Antrag: Erstanmeldergrundsatz und Abstandsgebot ins Versammlungsrecht (LT-Drs. 7/4745):
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird bisweilen durch konträre politische Versammlungen und Aufzüge in Frage gestellt, die in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander durchgeführt werden und ihrem Wesen nach nicht dem Dialog politischer Kontrahenten dienen. Diese konfrontativen Situationen möchte die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag entschärfen. Dem „Erstanmelderprinzip“ entsprechend soll künftig jeweils nur noch eine Versammlung unter freiem Himmel an einem Ort und nur ein Aufzug auf einer festgelegten Route für den gleichen Zeitpunkt oder Zeitraum anmeldefähig sein.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern mangelt es Sachsen-Anhalt an einer Abschleppzentrale zur schnellen und effizienten Räumung von Unfall-, Schadens- oder sonstiger Gefahrenstellen. Auf Antrag der AfD-Fraktion soll sich dies ändern und die Polizeibeamten des Landes durch einen Runderlass verpflichtet werden, ausschließlich einen Auftragsdienst zu beauftragen, der bei Unfällen oder anderen Schadensereignissen im Straßenverkehr den Einsatz von Abschlepp-, Pannen-, oder Nothilfediensten organisiert. Die Einhaltung von Qualitätskriterien bei der Auftragsdurchführung soll mithilfe eines Aufsichtsgremiums sichergestellt werden.
Unter dem Deckmantel der vermeintlichen Bekämpfung des Rechtsextremismus erhält die linksextremistisch unterwanderte Initiative „Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage“ staatliche Fördermittel, die eigentlich der Verteidigung der Verfassung dienen sollen und nicht zur Finanzierung linker Staatsfeinde. Der AfD-Antrag sieht daher vor, der o. g. Initiative bzw. ihrem Verein „Friedenkreis Halle e.V.“ keine Fördermittel des Bundes oder des Landes mehr zuzuweisen. Fördergelder für die Jahre 2018 und 2019 sollen zugleich zurückgefordert werden.
Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung in ihrem Antrag dazu auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der den Einsatz von organisierten ehrenamtlichen Ersthelfergruppen zur Ergänzung der medizinischen Notfallversorgung im ländlichen Raum ermöglicht. Darin sollen u. a. Mindeststandards in Organisation, Ausbildungsstand und Ausrüstung geregelt und die Nutzung von Sonderwarneinrichtungen an Fahrzeugen von organisierten Ersthelfergruppen geklärt werden.
Antrag: Wasserentnahme gerecht und zukunftsfähig gestalten (LT-Drs. 7/4750):
Aufgrund der Verringerung des Niederschlagsaufkommens und verringerter Grundwasserneubildung wird die Ressource „Wasser“ aktuell und perspektivisch generell knapper. Interessenkonflikte bei der Wasserentnahme sind unvermeidlich. Der AfD-Antrag sieht daher u. a. vor, nach einer entsprechenden Datenanalyse von Wassermangel- und Überschussgebieten, Möglichkeiten zu prüfen, um das benötigte Wasser aus Überschussregionen in Mangelgebiete zu transportieren bzw. entsprechend zu verteilen. Zudem sollen Konzepte für eine effiziente und nachhaltige Wasserspeicherung umgehend landschafts- und städtebaulich in Modellvorhaben realisiert werden.
Freitag, 30.08.2019
Antrag: Gewaltbereite Schüler in ihre Schranken weisen (LT-Drs. 7/4747):
An einer Bad Lauchstädter Grundschule sollen zwei Brüder ihre Mitschüler und erwachsenen Betreuer monatelang drangsaliert haben. Solche Fälle zeigen, dass gewalttätiges Verhalten von Schülern nicht allein auf weiterführende Schulen im Umfeld sozialer Brennpunkte beschränkt ist. Die Landesregierung wird daher dazu aufgefordert, die im Krisenordner für Schulen des Landes Sachsen-Anhalt aufgezeigten Maßnahmen gegen gewalttätige Schüler zu überarbeiten. Sofern eine geregelte Beschulung unmöglich erscheint, sind außerdem besonders gewaltbereite Schüler an eine neu einzurichtende „Spezialanstalt“ zu überweisen, in der diese neben dem regulären Unterricht durch erzieherische Maßnahmen dazu befähigt werden sollen, dem Unterricht störungsfrei und respektvoll zu folgen.