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Parlamentarische Initiativen der AfD-Fraktion im Dezember-Plenum

Nachfolgende Initiativen der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt stehen auf der Tagesordnung der 29. Sitzungsperiode des Landtages am 18. und 19. Dezember 2018:

Dienstag, 18.12.2018

Haushaltsberatungen zum Haushaltsjahr 2019: AfD-Fraktion bringt „Alternativen Haushalt“ ein

Wie in der zurückliegenden Haushaltsdebatte hat die AfD-Fraktion für die Haushaltsaufstellung 2019 einen „Alternativen Haushalt“ aufgestellt. Der insgesamt 67 Änderungsanträge umfassende Alternativhaushalt wird im Plenum kommende Woche eingebracht. Dabei werden für 13 Änderungsanträge Einzelabstimmungen beantragt. Diese beinhalten Mehrausgaben in folgenden Bereichen: Jeweils 30 Mio. Euro werden für kommunale Krankenhäuser, Schulsanierungen, für Maßnahmen zur zeitnahen Ausschaffung illegaler Einwanderer, für die Senkung der Elternbeiträge beim KiFöG sowie weitere 30 Mio. Euro zur Entlastung der Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen bereitgestellt. Zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen werden die Schlüsselzuweisungen um 36,8 Mio. Euro angehoben. Fördergelder des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 12,6 Mio. Euro, die nach dem Willen der Kenia-Koalition für Flüchtlinge ausgegeben werden sollen, werden nach dem Haushaltsplan der AfD-Fraktion für die Bekämpfung von Kinder- und Altersarmut auf kommunaler Ebene einer sinnvollen Verwendung zugeführt. Innerhalb des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung soll 1 Mio. Euro für die Erforschung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bereitgestellt werden. Für 3 Mio. Euro sind Präventionsmaßnahmen für Polizeibeamte im Schichtdienst angedacht und mit weiteren 4,2 Mio. Euro die Abgeltung der offenen Überstunden von Polizeibeamten. Des Weiteren fordert die AfD-Fraktion, dass die Feuerschutzsteuer an die Kommunen zurückgeführt werden soll. Das beinhaltet die Verdopplung des Haushaltstitels von 5 auf insgesamt 10 Mio. Euro. Der Änderungsantrag zur Anhebung des Blinden- und Gehörlosengeldes erhöht den zur Verfügung gestellten Betrag der Landesregierung um weitere 1 Mio. Euro. Letztlich werden die nötigen Finanzmittel zur Anschaffung dringend benötigter Dokumentenprüfgeräte bereitgestellt. Diese sind notwendig, damit gefälschte Ausweispapiere erkannt und so der damit verbundene bandenmäßige Sozialbetrug verhindert werden kann. Alle von der AfD-Fraktion geforderten Mehrausgaben werden durch Kürzungen in den Bereichen „Asyl“, „Gender Mainstreaming“, „Linkes Vereinswesen“, „Kampf gegen Rechts“ und „Förderung von E-Mobilität“ gegenfinanziert.

Mittwoch, 19.12.2018

Aktuelle Debatte: Linkes Netzwerk durchlöchert Konsens der Demokraten (LT-Drs. 7/3727):

Mit Besorgnis war die Demonstration gegen die Innenministerkonferenz in Magdeburg am 24. November 2018 auf dem Domplatz unter dem Motto „#unheimlichsicher“ zu verfolgen. Statt zu getrennten Demonstrationen aufzurufen, enthielt der Teilnahmeaufruf nicht nur die Unterstützung von DGB-Jugend, Grüner Jugend (Bundesverband), Jusos oder dem Studierendenrat der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, sondern auch von einer Vielzahl linksradikaler, teils gewaltbereiter Gruppierungen aus dem gesamten Bundesgebiet wie der „Roten Hilfe e.V.“, diverser Antifa-Gruppen und der MLPD. Die Mehrheit der Unterstützerorganisationen des Teilnahmeaufrufs wird von unterschiedlichen Landesämtern für Verfassungsschutz oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Die AfD-Fraktion verurteilt den Schulterschluss einer verfassungskonformen gewaltfreien Linken mit einer verfassungsfeindlichen linksradikalen Szene und sieht dadurch den demokratischen Konsens verletzt.

Antrag: Keine Förderung von politischen Initiativen ohne Bekenntnis zu Landesverfassung und Grundgesetz – Keine Steuerfinanzierung von Demokratiefeinden und Extremisten (LT-Drs. 7/3593):

Die Demokratie zu festigen und zu fördern, ist vornehmste Aufgabe staatlichen Handelns. Wenn sich staatliche Organe nicht um die Demokratie sorgen, verliert der Staat die Demokratie aus den Händen. Der Antrag der AfD-Fraktion sieht deshalb vor, dass künftig keine Förderung an Vereine, Initiativen oder Gruppierungen etc. erfolgt, ohne dass das konkrete Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung mittels Unterzeichnung einer „Demokratieerklärung“ manifestiert wird. Damit soll eine Förderung von Verfassungsfeinden vermieden werden.

Antrag: Verbot der Roten Hilfe (LT-Drs. 7/3714):

Die AfD-Fraktion will die Landesregierung dazu auffordern, sich auf Bundesebene für ein Verbot des linksextremistisch auftretenden Vereins „Rote Hilfe e. V.“ einzusetzen. Der Verein unterstützt in finanzieller als auch ideeller Hinsicht Straftäter aus der linken Szene unter der Voraussetzung, dass Betroffene kein Unrechtsbewusstsein bezüglich der begangenen strafbaren Handlung zeigen, sondern diese vielmehr als politisch legitimes Mittel im Kampf gegen den Staat verteidigen. Indem der Verein seine Kritik an der bestehenden verfassungsgemäßen Ordnung mit der moralischen, ideologischen und finanziellen Unterstützung von Personen verknüpft, die sich durch die Begehung bestimmter Straftaten aktiv gegen die bestehende Verfassungsordnung wenden, geht er über den Bereich einer zulässigen Verfassungskritik hinaus.

Antrag: Umgehende Wiederherstellung rechtsstaatlichen Handelns der Führung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd durch Innenminister Stahlknecht (LT-Drs. 7/3715):

Nach einer erfolgreichen Räumungsklage und einem erfolgreichen Antrag auf Zwangsräumung des Hauses Hafenstraße 7 in Halle/Saale durch die Eigentümergesellschaft verweigerte die Polizei die Räumung des besetzten Hauses trotz eines Antrags auf Vollzugshilfe des zuständigen Gerichtsvollziehers. Grund des abgebrochenen Polizeieinsatzes waren drei angebliche Untermieter der Besetzer. Die Polizei hätte jedoch aufgrund des fehlenden Nachweises von Untermietverträgen ermessensfehlerfrei räumen können, und müssen. Die AfD-Fraktion beantragt daher, dass dieses Versäumnis korrigiert wird und Innenminister Stahlknecht umgehend veranlasst, die Hafenstraße 7 („Hasi“) in Halle/Saale zu räumen und die diesbezügliche Vollzugshilfe vollumfänglich durchzuführen.