Nachfolgende Initiativen der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt stehen auf der Tagesordnung der 43. Sitzungsperiode des Landtages am 30. und 31. Januar 2020:
Donnerstag, 30.01.2020
Antrag: Einführung einer Allgemeinen Dienstpflicht (LT-Drs. 7/5536):
Die Aussetzung von Wehrpflicht und Ersatzdienst hat personelle Lücken geschaffen, die in Zeiten demografischen Wandels nicht über den regulären Arbeitsmarkt auszufüllen sind. Als Beitrag zum Wohle der Allgemeinheit und zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen sowie als Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung der Pflege- und Erzieherberufe wird von der AfD-Fraktion die Einführung einer Allgemeinen Dienstpflicht für junge Männer und Frauen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren gefordert. Auch die Pflege von nahen Angehörigen soll demnach eine Möglichkeit der Diensterfüllung sein.
Freitag, 31.01.2020
Angesichts der anstehenden Herausforderungen und Umbrüche mit Beginn des neuen Jahrzehnts sieht sich die AfD-Fraktion dazu veranlasst, eine Aktuelle Debatte zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kursausrichtung zu beantragen. Grundlegend geht es dabei um die wegweisende Entscheidung zwischen zwei konkurrierenden Konzepten, der Wiederherstellung der sozialen Marktwirtschaft Erhardscher Prägung einerseits und dem zunehmend populäreren Leitbild einer ökosozialistischen Planwirtschaft andererseits, wobei letzteres die Vernichtung von Industrie, Arbeitsplätzen und Grundlagen allen Wohlstands in Deutschland impliziert.
Antrag: Straßenausbaubeiträge rückwirkend abschaffen (LT-Drs. 7/5537):
Die Kenia-Koalition zögert eine gesetzliche Lösung für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unnötig hinaus. Ungeklärt ist weiterhin die Frage, welcher Stichtag für die Beitragsfreiheit der Straßenanlieger gelten soll. Hauseigentümer leiden deshalb unter teils existenzgefährdenden Ungewissheiten und Kommunen legen wichtige Infrastrukturprojekte auf Eis. Um Rechts- und Planungssicherheit für alle Betroffenen herzustellen, fordert der AfD-Antrag die Landesregierung dazu auf, schnellstmöglich alle Vorkehrungen zur Abschaffung der Beitragspflicht rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2020 zu treffen.