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Parlamentarische Initiativen der AfD-Fraktion im März-Plenum

Nachfolgende Initiativen der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt stehen auf der Tagesordnung der 19. Sitzungsperiode des Landtages am 22. und 23. März 2023:

Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt – SchulGLSA (LT-Drs. 8/2354)

Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die AfD-Fraktion das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verändern. Die Schulen sollen künftig selbst entscheiden, nach Qualitätsmaßstäben und Leistungsstandards eine verbindliche Schullaufbahnempfehlung für Schüler auszusprechen. Durch die frühe leistungsfähige Orientierung können die Schüler individuell gezielter gefördert und eine Negativauswahl derjenigen Schüler getroffen werden, bei denen der erfolgreiche Abschluss des höheren Bildungsgangs nicht zu erwarten ist.

Aktuelle Debatte: Kosten-Hammer für Hausbesitzer: Sanierungszwang durch neue EU-Richtlinie (LT-Drs. 8/2395)

Die Abgeordneten des EU-Parlaments in Brüssel wollen Millionen Hausbesitzer zur Sanierung zwingen. Damit soll der Energieverbrauch der Gebäude gemindert werden. Für viele Hausbesitzer kann diese Entscheidung zur existenzbedrohende Kostenfalle werden und die Bezahlbarkeit des Wohnens generell gefährden. Nach Schätzungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau könnten sich die Kosten für einen vermeintlich klimaneutralen Umbau von Gebäuden allein in Deutschland auf 254 Milliarden Euro belaufen. Wir sehen einen derartigen Eingriff in die persönlichen Rechte der Mieter und Immobilienbesitzer unter dem Deckmantel des Klimawandels mehr als kritisch und sprechen uns gegen eine derartige Bevormundung aus.

Antrag: Wegfall der „Heranwachsenden“ im Jugendstrafrecht (LT-Drs. 8/2355)

Die Rechtsfigur des Heranwachsenden nach §§ 105 ff. Jugendgerichtsgesetz (JGG) soll abgeschafft werden. Straffällige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind strafrechtlich als Erwachsene zu behandeln. Die mögliche Anwendung von Jugendstrafrecht in dieser Altersgruppe entspricht nicht deren Reifegrad und Einsichtsfähigkeit. Auch bei geistiger Unreife oder jugendspezifischen Delikten können junge Erwachsene den Handlungsunwert oder das „Unrecht“ ihrer Tat erkennen. Ihre strafrechtliche Privilegierung ist daher entbehrlich und nicht gerechtfertigt.

Wahlvorschlag: Wahl einer Vizepräsidentin des Landtages (LT-Drs. 8/2356)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt möchte das Mitglied des Landtages Margret Wendt zur Vizepräsidentin des Parlamentes des Landes Sachsen-Anhalt wählen.

Änderungsanträge der AfD-Fraktion zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zum Haushaltsgesetz 2023

Änderungsantrag: Alternativer Haushalt der AfD-Landtagsfraktion 2023 (LT-Drs. 8/2385)

In ihrem 94-seitigen Änderungsantrag zum Haushalt 2023, dem Alternativem Haushalt, fasst die AfD-Fraktion zusammen, was sie bereits in den vorbereitenden Ausschusssitzungen und zur Bereinigungssitzung immer wieder als notwendig betonte, um einen Haushalt im Interesse des Eigenen aufzustellen. Hierbei handelt es sich um 187 Einzeländerungsanträge. Notwendige Einsparungen ergeben sich aus den Bereichen Asyl und Integration (203,2 Millionen Euro), Corona (41 Millionen Euro), Gender (14,3 Millionen Euro), der rein ideologisch diskutierten ‚Energiewende‘ (11,6 Millionen Euro), dem sogenannten ‚Kampf gegen Rechts‘ (7,1 Millionen Euro) sowie sonstigen ‚Welftoffenheits-‚ und dazugehörigen EU-Programmen (4,0 Millionen Euro). In Summe: 281,1 Millionen Euro. Mehrausgaben beantragt die AfD-Fraktion in den Bereichen der Familien- und Sozialpolitik – hierbei: Zuschüsse für Elternbeiträge zur Kita-Betreuung (80,0 Millionen Euro), Zuschüsse zur Schulspeisungen (80,0 Millionen Euro), ein Kinderwillkommensgeld in Höhe von 1.000 Euro pro Kind (20,0 Millionen Euro) sowie einen Inflationsausgleich für Sportvereine (20,0 Millionen Euro); der Zuwanderungspolitik – hierbei: eine Abschiebeoffensive in Bezug auf illegale Zuwanderer (50,0 Millionen Euro) sowie ein Rückkehrprogramm für ausgewanderte deutsche Fachkräfte (25,0 Millionen Euro); sowie sonstige Mehrausgaben – hierbei: Auszahlung einer Brandschutzsteuer an Kommunen (5,0 Millionen Euro), Mittel zur Finanzierung von Feuerwehrführerscheinen für kommunale Feuerwehren (0,3 Millionen Euro) sowie Zuschüsse für Opferhilfe-Fonds (0,83 Millionen Euro). Die beantragten Mehrausgaben werden komplett durch die genannten Minderausgaben gedeckt. Die AfD-Fraktion bringt somit offenkundige Einsparpotentiale ein, die insbesondere in den aktuellen Krisenzeiten eigentlich selbstverständlich sein sollten. Wir hoffen auf die Einsicht der anderen Fraktionen, dass wir bei der Mittelvergabe in erster Linie die Menschen bedenken müssen, die auch den Wohlstand unseres Landes überhaupt erst erwirtschaftet haben.

Änderungsanträge zur Weidetier- und Alleenförderung (LT-Drs. 8/2384)

Zur Weidetier- und Alleenförderung

Mit ihren weiteren Änderungsanträgen zur Weidetier- und Alleenförderung zeigt die AfD-Fraktion erneut beispielhaft auf, dass echter Umwelt- und Naturschutz mit machbaren Ideen und nur ohne ideologische Scheuklappen gelingen kann. Die AfD-Fraktion möchte durch ihre Anträge die Schafhaltung im Land intensiver unterstützen und nachhaltig fördern sowie den bereits vielfach angesprochenen Alleenfonds endlich auf den Weg bringen. Die hierfür einzuplanenden Haushaltsmittel belaufen sich auf 5,88 Millionen Euro. Gedeckt werden diese Mittel durch Minderausgaben in Bereichen, welche die Koalitionsfraktionen erst in der Bereinigungssitzung des Finanzausschusses am 2. März 2023 mittels einer 334 Seiten umfassenden Tischvorlage eingebracht haben.