Nachfolgende Initiativen der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt stehen auf der Tagesordnung der 40. Sitzungsperiode des Landtages vom 13. bis 14. Mai 2025:
Antrag: „deutschdenken – Ein neues Markenzeichen für Sachsen-Anhalt“ (Drs. 8/5478)
Nach Ansinnen des AfD-Antrages wird die Landesregierung beauftragt, die Kampagne „deutschdenken“ als Ersatz für die Landeskampagne „moderndenken“ als neues Markenzeichen für Sachsen-Anhalt einzuführen. Die Kampagne „deutschdenken“ soll die wichtigsten Elemente, die Sachsen-Anhalt zur deutschen Kultur und Geschichte beigetragen hat, bündeln. Auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts wurden maßgebliche Impulse für die Entwicklung deutscher Sprache, Kultur und Identität gesetzt. Die identitäts- und kulturpolitische Akzentsetzung soll Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich ein Alleinstellungsmerkmal verleihen, das nicht nur unsere Landesmarke nachhaltig prägen und den kulturellen und kulturpolitischen Tourismus anregen wird, sondern dem Bundesland auch eine Führungsrolle bei der anstehenden kulturpolitischen Wende zuweist.
Gesetzentwurf: „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes (Asylnotstandsgesetz Sachsen-Anhalt)“ (Drs. 8/5479)
Nach Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sollen die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt in die Lage versetzt werden, durch demokratische Entscheidungen in ihrer Vertretung über die Aufnahme von Asylbewerbern und anderen Personen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz Nr. 2 bis 8 Aufnahmegesetz zu bestimmen. Dies soll gewährleisten, dass die Belastbarkeit – insbesondere des Haushalts – der örtlichen Infrastruktur und sozialen Dienste nicht überstrapaziert wird. Die Landkreise und kreisfreien Städte würden mit einer konsequenten Anwendung dieses Gesetzes mit ihren sachlich und demokratisch unterlegten Feststellungen des Asylnotstandes dafür sorgen, dass das Land Sachsen-Anhalt die unbeschränkte Aufnahme von illegal ins Land gekommenen Personen aussetzen muss, wodurch hohe Summen an Steuergeld eingespart werden.
Antrag: „Meinungsfreiheit ertragen – § 188 StGB streichen“ (Drs. 8/5481)
§ 188 StGB ist die Qualifikation des § 186 StGB (Üble Nachrede) und des § 187 StGB (Verleumdung), die mit den §§ 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) und 90b StGB (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen) in Tateinheit begangen werden kann. Die Norm privilegiert ausschließlich Personen, die sich im politischen Leben engagieren und keine sonstigen Personen des öffentlichen Lebens. Nach Auffassung der AfD-Fraktion bedarf es keines Sonderparagrafen mit empfindlicher Strafandrohung für den Ehrenschutz von Politikern. Der AfD-Antrag fordert die Landesregierung daher auf, sich gegenüber den Gesetzgebungsorganen der BundesrepublikDeutschland für eine ersatzlose Streichung der Privilegierung des § 188 StGB (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) einzusetzen.
Antrag: „Klimaideologische Wasserstoffstrategie beenden, Steuergeldvergeudung stoppen!“ (Drs. 8/5482)
In den vergangenen Jahren ist es nicht gelungen, die Produktionskosten von grünem Wasserstoff auf ein konkurrenzfähiges Niveau zu senken. Gegenwärtig kostet die Produktion von grünem Wasserstoff acht bis zehn Euro pro Kilogramm, wohingegen die Herstellungskosten für auf Erdgas basierendem Wasserstoff lediglich drei Euro betragen. Daher fehlt es an Abnehmern für grünen Wasserstoff. Außerdem sorgen sicherheitsrelevante Vorfälle für Diskussionen über die Sicherheit von Produktion und Transport sowie damit verbundener Versorgungsprobleme. In Anbetracht dieser Tatsachen soll nach Antrag der AfD-Fraktion, die mit Steuergeldern in Millionenhöhe finanzierte und längst gescheiterte Wasserstoffstrategie der Landesregierung beendet und die für den Auf- und Ausbau eines Wasserstoffkernnetzes eingeplanten Finanzmittel in Höhe von 54 Millionen Euro einer anderen sinnvollen Verwendung zugeführt werden.
Antrag: „Einführung eines verbindlichen Einladungs- und Meldewesens zur Steigerung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder“ (Drs. 8/5315)
Angesichts steigender Zahlen von Kindeswohlgefährdungen und Problemen mit Entwicklungsstörungen fordert die AfD-Fraktion die Einführung eines verbindlichen Einladungs- und Meldewesens für die Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U8 analog dem Modell des Landes Niedersachsen. Seit 2010 werden Eltern in Niedersachsen gesetzlich zu den Untersuchungen eingeladen und die Teilnahme über Rückmeldekarten von Ärzten dokumentiert. Dieses Modell hat sich als effektiv erwiesen, um die Teilnahmequote zu steigern und somit die Gesundheit und den Schutz von Kindern nachhaltig zu fördern.