Nachfolgende Initiativen der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt stehen auf der Tagesordnung der 23. Sitzungsperiode des Landtages vom 7. bis 8. September 2023:
Aktuelle Debatte: „Es kommt noch härter – wie die Inflation unsere Existenz bedroht“ (Drs. 8/3064)
Die Bürger in Sachsen-Anhalt leiden weiter unter den Auswirkungen der aktuellen Rekordinflation. Und es ist kein Ende in Sicht. Durch die im Bundesfernstraßenmautgesetz zum 01.12.2023 geregelten Erhöhungen der LKW-Maut um mehr als 80 % sowie die Erweiterung auch auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen (bislang 7,5 Tonnen) im Jahr 2024 nebst der Einführung einer neuen CO2-Maut werden sich in der Folge nahezu alle Preise für Waren des täglichen Bedarfs weiter verteuern. Ein zusätzlicher, ideologisch bedingter Preisanstieg steht zum 01.01.2024 bevor, wenn die CO2-Steuer um 50 % erhöht wird. Mit dieser Belastung sind unsere Betriebe international nicht mehr wettbewerbsfähig. Die prekäre wirtschaftliche Lage droht eine Insolvenzwelle loszustoßen. Unter diesen Umständen ist die Steigerung der CO2-Steuer und der LKW-Maut nicht hinnehmbar. Die Landes- und Bundesregierung müssen, um die verursachte wirtschaftliche Schieflage zu korrigieren, die Steuern dauerhaft senken. Weiterhin muss es oberste Priorität sein, sich geschlossen gegen die drohenden, ideologisch motivierten Klimasteuern auszusprechen. Andernfalls rutschen hunderttausende Bürger in die Armut ab.
Antrag: „Konsequente Abschiebung von verurteilten Ausländern“ (Drs. 8/3043)
Die Zahl der Straftaten in Deutschland ist 2022 erstmals seit fünf Jahren wieder angestiegen, auf nunmehr 5.628 Millionen Delikte. Das stellt eine Steigerung zum Vorjahr von 11,5 % dar. Die Zahl der Tatverdächtigen erhöhte sich im Vergleichsjahr zu 2021 um 10,7 % auf 2.093 Millionen. 783.876 von ihnen waren Ausländer. 22,6 % mehr als noch im Vorjahr. Besonders stark gestiegen ist auch die Zahl der minderjährigen Tatverdächtigen, die jünger als 14 Jahre sind. Ihr Anteil hat sich im Vergleich zu 2021 um 35,5 % auf 93.095 erhöht. Auch bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahren alt sind, meldete die Polizei einen Anstieg. Bezogen auf Sachsen‐Anhalt stellt sich das Problem mit jugendlichen Kriminellen als besonders gravierend dar. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen am Kriminalitätsaufkommen liegt bei 21,9 %. Angesichts eines Ausländeranteils von 7,4 % sind ausländische Tatverdächtige insgesamt fast dreifach überrepräsentiert. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, die Ausweisung von verurteilten Ausländern mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Darüber hinaus soll sie sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass rechtliche und sachliche Hindernisse beseitigt werden, die einer Ausweisung verurteilter Ausländer entgegenstehen.
Antrag: „Flexibilisierung der Klassenstärken zur Überbrückung des Lehrermangels“ (Drs. 8/3045)
Der Lehrkräftemangel hat aufgrund des Versagens der Landesregierungen seit 1990 ein dramatisches Ausmaß angenommen. Diese Notsituation erfordert unkonventionelle Maßnahmen, die die Unterrichtsversorgung sichern und dem Lehrkräftemangel mit temporären Maßnahmen entgegenwirken. Neben den bereits vielen anderen durch unsere Fraktion beantragten Vorschläge ist ein flankierender Vorschlag, ab einer Unterrichtsversorgung von weniger als 90 Prozent die aktuell geltenden Klassenobergrenzen an allgemeinbildenden öffentlichen Schulen durch die Entscheidung der Schulleitung übergangsweise aufzuheben. Dabei können unter Umständen auch Klassen zusammengelegt werden, wobei die derzeitige Klassenobergrenze überschritten werden darf. Die Flexibilisierung der Klassenobergrenzen gibt der Schulleitung Rechtssicherheit für eine bereits heute gelebte Praxis und kann angesichts des aktuellen Lehrermangels insbesondere bei kleineren Klassen eine Lösung bieten, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen und trotz des Lehrermangels eine ausreichende Anzahl von Lehrkräften für alle Schüler zur Verfügung zu haben
Antrag: „7 Prozent Umsatzsteuer in der Gastronomie dauerhaft beibehalten“ (Drs. 8/3044)
Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant‐ und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent. Lediglich für Getränke muss auch weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden. Die befristete Umsatzsteuersenkung auf Speisen gilt derzeit bis zum 31. Dezember 2023. Die Branche hat aktuell enorme Herausforderungen: Drastische Kostensteigerungen bei Lebensmitteln, Energie und Gehältern, Mitarbeitermangel sowie die Tilgung der Corona‐Kredite. Eine aktuelle Studie des Deutschen Sparkassen‐ und Giroverbandes (DSGV) zeigt, dass die Gewinne im Gastgewerbe im Jahr 2022 um 46,8 Prozent gegenüber 2021 eingebrochen sind. Die Umsatzrendite sank von 8,3 auf 3,9 Prozent. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, sich mittels einer eigenen Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu besteuern.
Antrag: „Grundsteuerchaos beseitigen ‐ Rechtssicherheit herstellen“ (Drs. 8/3047)
Der Bundesgesetzgeber hat im Jahre 2019 die Grundsteuer reformiert. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 ‐ 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14 ‐ musste der Gesetzgeber tätig werden. Das Urteil erklärt die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig. Derzeit plant die Mehrzahl der Bundesländer, darunter auch das Land Sachsen‐Anhalt, die Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell zu erheben. Experten bezweifeln jedoch die Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuergesetzes. Ein umfassendes Rechtsgutachten von Prof. Gregor Kirchhof, der an der Universität Augsburg den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht innehat, nennt insgesamt zehn Punkte, die das Grundsteuergesetz rechtswidrig machen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber einen sichereren verfassungsrechtlichen Boden betreten würde, wenn er, wie die Länder Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen auf ein schonenderes Grundsteuergesetz zurückgreifen würde. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, zu prüfen, ob an Stelle des Grundsteuermodells des Bundes eines der Modelle, der oben genannten Länder, auf Sachsen‐Anhalt anwendbar ist.
Antrag: „Kampf allen Drogen – Kontrollverlust stoppen – Legalisierung von Cannabis verhindern“ (Drs. 8/3048) Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabis-Gesetz – CanG) ohne Änderungen verabschiedet und will diesen Gesetzentwurf noch 2023 in den Bundestag einbringen. Die Landesregierung ist aufgefordert, gegen die mit dem Cannabis-Gesetz einhergehende Aufweichung des Betäubungsmittelrechts mit den ihr nach Art. 77 GG zustehenden Möglichkeiten vorzugehen. Mit dem Cannabis-Gesetz soll die Droge aus dem Katalog der verbotenen Substanzen des Betäubungsmittelgesetzes gestrichen werden. Insbesondere wegen der gesundheitlichen Gefährdung Jugendlicher durch die addiktive Droge mit Einstiegspotenzial für härtere, sehen wir die Landesregierung in der Pflicht, über den Bundesrat auch bei einem nichtzustimmungspflichtigen Gesetz das Inkrafttreten des CanG mit den Möglichkeiten des Art. 77 GG mindestens zu verzögern.
Wahlvorschlag: „Wahl eines Vizepräsidenten des Landtages“ (Drs. 8/3050)
Der Landtag von Sachsen-Anhalt soll das Mitglied des Landtags Thomas Korell zum Vizepräsidenten des Parlamentes des Landes Sachsen-Anhalt wählen.