Nachfolgende Initiativen der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt stehen auf der Tagesordnung der 33. Sitzungsperiode des Landtages vom 19. bis 20. September 2024:
Antrag: „Asylbewerber zur Arbeit verpflichten“ (Drs. 8/4573)
Die deutsche Migrationspolitik ist gescheitert. Jedes Jahr kommen Hundertausende sogenannte „Asylsuchende“ in die Bundesrepublik Deutschland und folglich auch nach Sachsen-Anhalt, wo sie Asyl beantragen. Der überwiegende Großteil von ihnen kommt erst nach der Durchquerung eines oder mehrerer sicherer Drittstaaten zu uns. Durch diesen Umstand kann es sich faktisch nicht mehr um schutzbedürftige Menschen handeln, sondern um Wirtschaftsmigranten. Deren Ansinnen ist es nicht, Schutz vor Krieg und Vertreibung zu finden, sondern deren einziges Ziel es ist, das Land zu erreichen, welches die höchsten Sozialleistungen auszahlt. Diesem Missbrauch der Schutz- und Aufnahmeregeln muss adäquat begegnet werden. Daher fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung in ihrem Antrag dazu auf, Asylbewerber zur Arbeit zu verpflichten und im Falle einer Arbeitsverweigerung die Leistungen entsprechend zu kürzen. Der AfD-Antrag orientiert sich dabei am europäischem Partner Dänemark, welcher seit Jahren erfolgreich vergleichbare Regelungen für sogenannte „Asylsuchende“ anwendet und dadurch signifikant Zuzugsanreize für Wirtschaftsmigranten unterbunden hat.
Antrag: „Sozial- und Wohlfahrtsverbände unter die Lupe nehmen! Prüfrechte des Landesrechnungshofs ausweiten!“ (Drs. 8/4575)
Die AfD-Landtagsfraktion sieht es als unerlässlich an, die Integrität und die ordnungsgemäße Verwendung von Steuergeldern durch Sozial- und Wohlfahrtsverbände in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. Gegenwärtig besteht die Gefahr, dass Steuergelder für politische Tätigkeiten verwendet werden, die nicht den gemeinnützigen Zwecken der Verbände entsprechen.
Der AfD-Antrag fordert die Landesregierung zur Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine proaktive Prüfung der Verbände durch den Landesrechnungshof auf. Es soll sichergestellt werden, dass die Sozial- und Wohlfahrtsverbände ausschließlich ihren gemeinnützigen Verpflichtungen nachkommen und keine missbräuchliche Verwendung öffentlicher Mittel erfolgt.
Antrag: „Zukunft braucht Herkunft – Heimat und Volksgut im Lehrplan stärken.“ (Drs. 8/4574)
In der aktuellen Fassung des Fachlehrplans Grundschule für das Fach Sachunterricht taucht der Begriff der „Heimat“ nicht ein einziges Mal auf. Dabei ist es gerade der Sachunterreicht (ehemals Heimatkundeunterricht), der ein Bewusstsein für die Verwurzelung des Einzelnen in der Geschichte und Tradition seines Volkes schaffen soll. Durch ein tieferes Verständnis der eigenen Heimatregion können Kinder eine stärkere Bindung zu ihrer Heimat entwickeln und ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft aufbauen. Dies ist gerade in Hinblick auf den tatsächlich drohenden Verlust der Heimat durch unkontrollierte Zuwanderung, „No-Go-Areas“ sowie Umweltzerstörung und -verschmutzung mehr denn je von Bedeutung. Die AfD-Fraktion fordert deshalb in ihrem Antrag die Landesregierung dazu auf, den gegenwärtigen Sachunterricht in „Heimatkunde“ umzubenennen und konzeptionell neu auszurichten. Einer der Schwerpunkte soll dabei auf der Sicherstellung von flächendeckendem Schulgartenunterricht liegen. Auch in den Fächern Deutsch und Musik soll es eine Neuausrichtung zur Förderung der Identitätsbildung unserer Kinder geben. So sollen neben den Märchen der Gebrüder Grimm auch Volkslieder einen festen Platz im Lehrplan erhalten.