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Parlamentarische Initiativen der AfD-Fraktion im September-Plenum

Nachfolgende Initiativen der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt stehen auf der Tagesordnung der 26. Sitzungsperiode des Landtages am 27. und 28. September 2018:

 

 

 

Donnerstag, 27.09.2018

Antrag: Eignungsfeststellung ausländischer Ärzte verbessern – Qualität ärztlicher Versorgung sicherstellen (LT-Drs. 7/3375):
Der Anteil der in Sachsen-Anhalt tätigen ausländischen Ärzte hat sich seit 2008 auf etwa 1.200 erhöht. Zur Gewährleistung der Qualität der ärztlichen Versorgung nach deutschen Standards soll die Landesregierung auf Antrag der AfD-Fraktion aufgefordert werden, Maßnahmen zur Feststellung der fachlichen Eignung ausländischer Ärzte aus Nicht-EU-Ländern, die die Berufserlaubniserteilung in Sachsen-Anhalt anstreben, zu ergreifen und für die betroffenen ausländischen Mediziner eine dem medizinischen Staatsexamen vergleichbare Prüfung einzuführen.

Freitag, 28.09.2018

Aktuelle Debatte: Wittenberg und Köthen – zwei Tote, zweierlei Maß! (LT-Drs. 7/3389):
Unter dem Titel „Wittenberg und Köthen – zwei Tote, zweierlei Maß!“ hat die AfD-Fraktion eine Aktuelle Debatte beantragt. Darin kritisiert sie, dass ein Syrer, der mutmaßlich für den Tod von Marcus H. aus Wittenberg verantwortlich ist, noch immer auf freiem Fuß ist. Gleichzeitig zweifelt die AfD-Fraktion daran, dass die schwere Herzerkrankung des 22-jährigen Kötheners ursächlich für seinen Tod gewesen ist.

Antrag: Vermögen von Asylbewerbern konsequent feststellen (LT-Drs. 7/3376):
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) müssen die leistungsberechtigten Asylbewerber Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, vor dem Erhalt von Leistungen nach dem AsylbLG aufbrauchen. Auf Antrag der AfD-Fraktion soll die Landesregierung aufgefordert werden, Asylbewerber bei der Erstaufnahme systematisch zu vorhandenem Vermögen zu befragen, diese Befragung in jährlichem Turnus zu wiederholen und in der Regel direkt beim Erstkontakt in der Erstaufnahmeeinrichtung eine Durchsuchung des Asylbewerbers durch Polizeivollzugsbeamte vorzunehmen.

Antrag: Uneingeschränkte polizeiliche Vollzugshilfe für Gerichtsvollzieher (LT-Drs. 7/3377):
Die AfD-Fraktion setzt sich für eine uneingeschränkte polizeiliche Vollzugshilfe für Gerichtsvollzieher ein. Derzeit ist in dem dazugehörigen Runderlass noch der Halbsatz „sofern nicht andere dringende Dienstgeschäfte [innerhalb der Polizei] entgegenstehen“ enthalten. Der Landesverband der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt e. V. berichtet indes von vielfach gescheiterten Vollstreckungen trotz vorheriger schriftlicher Vollzugshilfeersuchen an die Polizei.

Antrag: Sportschützen fördern – für ein bürgernahes Waffenrecht (LT-Drs. 7/3378):
Auf Antrag der AfD-Fraktion soll das Waffengesetz flexibler gestaltet werden. So sollen Richtlinien aufgestellt werden, die den unteren Waffenbehörden ein Ermessen eröffnen, innerhalb des Grundkontingents von fünf Schusswaffen für Sportschützen den Anteil von Lang- und Kurzwaffen je nach Bedürfnis des Antragstellers zu variieren. Damit können spezialisierte Kurz- oder Langwaffenschützen fast alle Disziplinen abdecken, sodass das Antragsverfahren für sogenannte „weitere Waffen“ über das Grundkontingent hinaus nur noch sehr selten anzuwenden wäre.

Antrag: Keine Mehrkosten für den Bürger – Grundsteuerreform steuerneutral gestalten (LT-Drs. 7/3379):
In seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig bewertet. Die Landesregierung soll daher auf Antrag der AfD-Fraktion aufgefordert werden, sich gegenüber den gesetzgebenden Gremien der Bundesrepublik für eine steuerneutrale Reform der Grundsteuer B für reine Wohnimmobilien einzusetzen. Der AfD-Antrag verfolgt das Ziel Mehrbelastungen für Eigenheimbesitzer und Mieter bei der bevorstehenden Grundsteuerreform auszuschließen.

Antrag: Das Handwerk stärken – Kleine Bauvorlageberechtigung für Meister und Techniker (LT-Drs. 7/3380):
Für die AfD-Fraktion ist das Handwerk der wirtschaftliche Motor vieler Regionen Sachsen-Anhalts. Daher soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Gesetzesnovelle zur Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu erarbeiten, um Meistern des Maurer-, Beton- und Zimmererhandwerks sowie staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik nach einer nachgewiesenen, baufachlichen Weiterbildungsmaßnahme eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung zu gestatten.