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Poggenburg kritisiert Forderung der Landesflüchtlingsräte: Asyl und Zuwanderung brauchen klare Regeln – kein Aufenthaltsrecht durch die Hintertür!

Die Landesflüchtlingsräte in Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen fordern eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete in Ausbildung sowie für Asylbewerber mit Ausbildungszusage. Diesen Vorstoß kritisierte André Poggenburg, AfD-Fraktionsvorsitzender im Landtag Sachsen-Anhalt, scharf: „Die AfD spricht sich für eine klare Trennung zwischen Asyl- und Einwanderungsrecht aus, für eine bedarfsorientierte Einwanderungspolitik und gegen Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme. Ein Vorbild kann hier das kanadische Modell sein. Zwar befürworten wir, dass Flüchtlinge, die eine Ausbildung wahrnehmen, einen Duldungsstatus erhalten, um diese ordentlich abschließen zu können und später mit guter Qualifikation in ihr Heimatland zurückzukehren, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis darf sich daraus aber keinesfalls ergeben. 

Auch SPD, Grüne und Teile der CDU vertreten, nachdem sie vorher die AfD für diese klare Positionierung heftig diffamiert hatten, mittlerweile die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz. Zwar ist erfreulich, dass die Altparteien auch hier eine 180-Grad-Wende auf Druck der AfD vollziehen, was aber die Flüchtlingsräte fordern, das ist unsinnig. Hier wird ein weiteres Mal versucht, über die Hintertür ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für sogenannte Flüchtlinge zu zementieren. Dafür ist das Asylrecht aber weder gedacht noch geeignet. Flüchtlinge sind Menschen, die für einen bestimmten Zeitraum bei uns bleiben dürfen, bis anerkannte Rückkehrhemmnisse in ihrem Heimatland beendet sind.“