In einer E-Mail eines Mitarbeiters der Landtagsverwaltung wurde am 25.05.2020 eine Publikation des „Deutschen Instituts für Menschenrechte“ zur Kenntnisnahme der Abgeordneten versandt. Aus dieser E-Mail ist zu entnehmen, dass sich das Institut mit E-Mail vom 24.04.2020 an den Landtag Sachsen-Anhalt wandte und darum bat, die „soeben erschienene Publikation“ des Herrn Dr. Hendrik Cremer zur politischen Bildung in der Polizei mit dem Titel: „Zum Umgang mit rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien“ an die Abgeordneten des Landtages zu versenden.
In diesem „Instruktionsheft“ propagiert er auf Seite 17 bezüglich der Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“, dass „rassistische Positionierungen zum Bestandteil ihres Programms […]“ gehören und in der AfD „rechtsextreme Positionierungen weit verbreitet“ seien. Eine inhaltliche Auseinandersetzung, worauf sich diese Thesen stützen, fand bezeichnenderweise nicht statt. Die Aussagen des Instituts zur AfD verstoßen gegen den in Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz manifestierten Grundsatz der Chancengleichheit von Parteien im politischen Wettbewerb.
Die Kleine Anfrage von Mario Lehmann sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6325aak.pdf