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Polizeieinsätze im Bereich Strubepark in Magdeburg im 2. Halbjahr 2018

Der Stubepark ist einer von vier Orten in der Stadt Magdeburg, die als „gefährliche Orte“ gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA eingestuft wurden. Anlass gebend für diese Einstufung ist die dort festgestellte BtM-Kriminalität.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/2263 von Hagen Kohl:

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4113aak.pdf