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Polizeilich registrierte Straftaten an Haltestellen und in Personenbeförderungsmitteln (Busse und Straßenbahnen) in der Stadt Magdeburg 2019

Für die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt worden. Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und Opfer. Die Erfassung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Richtlinien der PKS. Eine Einschränkung auf Verkehrsbetriebe der Stadt Magdeburg kann in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfolgen, da diese Daten anonymisiert im System gespeichert werden. Der Beantwortung wurden alle registrierten Straftaten an Haltestellen und in Bus/Straßenbahn mit dem Tatort der Stadt Magdeburg im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2019 zugrunde gelegt.

Die Kleine Anfrage von Hagen Kohl sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5953aak.pdf