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Polizeiliche Ermittlungen gegen Mehrfach- und Intensivtäter II

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat auf der 209. Innenministerkonferenz im November 2018 in Magdeburg einen Vorschlag zu einem Punktesystem für schwerkriminelle Ausländer unterbreitet. Ziel dieses Punktesystems sei, Intensivtäter zu erkennen und, wenn möglich, außer Landes zu bringen. Das BKA berichtet für 2017 von ungefähr 2.800 Tatverdächtigen, die mehr als zehn Delikte verübt haben. Bei knapp 60.000 Zuwanderern sind es zwei bis maximal zehn Straftaten. In den Zahlen sind die häufigen Verstöße von Asylbewerbern gegen die „Residenzpflicht“, das unerlaubte Verlassen der zugewiesenen Region, nicht enthalten. Die „rote Linie“ wäre im Polizeikonzept bei maximal 60 Punkten erreicht. Für minderschwere Delikte wie Diebstahl ist ein Punkt vorgesehen. Zehn Punkte fallen an, wenn der Zuwanderer mit mindestens einem Jahr Haft für seine Tat bestraft wird. Das können Körperverletzungen oder Rauschgiftdelikte sein. Bei Mord würden 70 Punkte eingetragen. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) betonte, in seinem Bundesland und einigen anderen würden bereits Untersuchungen zu Ausländern „verdichtet“, die straffällig geworden seien. Sachsen-Anhalt habe damit 2017 begonnen.1Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren befasste sich im Rahmen der Sitzung unter anderem mit den Möglichkeiten einer Vereinheitlichung, Standardisierung und Harmonisierung bereits bestehender Intensivtäterkonzepte in den Ländern und vereinbarte, dass die im oben genannten Kontext infrage kommenden Maßnahmen durch eine noch einzurichtende Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder geprüft werden. Neben der Verbesserung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und des Informationsaustausches gehört unter anderem auch die Prüfung eines sogenannten Scoringverfahrens anhand eines bundeseinheitlich festgelegten Punktesystems dazu, welches auf die Art und Schwere der betreffenden Straftaten abstellt.

Die Kleine Anfrage von Hagen Kohl sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6008aak.pdf