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Probleme bei Glasfaser-Anschlüssen in der Altmark

Die Koalitionsfraktionen haben sich verpflichtet, den Breitbandausbau weiter voranzutreiben und es konnte bereits ein erhebliches Investitionsvolumen umgesetzt werden. Bisher belegt Sachsen-Anhalt in dieser Hinsicht nach wie vor im Ländervergleich den letzten Platz. Inzwischen wurde laut Beschlussrealisierung vom 06.06.2019 (7/4460) ein „Paradigmenwechsel“ vorgenommen: Die bisherigen Bandbreitenziele (50 Mbit/s für Private, 100 Mbit/s für Unternehmen) werden durch das „Gigabitziel“ abgelöst. Im Landtag Sachsen-Anhalt sagte Minister Prof. Dr. Willingmann am 18.12.2019 u. a.: „Wir müssen also vor allen Dingen neben der Forderung danach, dass überall Glasfaser hin muss, ordentlich dafür werben, dass man dieses Glasfasernetz auch nutzt und bucht.“ Ein Anschluss darf nicht in einem Verteilerkasten 100 m vor dem Endverbraucher enden. Insofern wird auch die Förderung der Hausanschlüsse unterstützt. Die letzte Meile vom Verteilerkasten zum Endverbraucher darf kein „Schneckentempo“ mehr darstellen. Gerade mit Blick auf den Glasfaserausbau in kommunaler Eigenregie in der Altmark haben es die Koalitionsparteien als besonders wichtig postuliert, dass der geförderte Ausbau im Land gleichrangig die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke und die Förderung von Betreibermodellen ermöglicht. Beim Betreibermodell verlegen Kommunen Glasfaserleitungen oder Leerrohre selbst und verpachten diese an einen Netzbetreiber. Die Investitionen fließen durch die Verpachtung wieder zurück. Die Zuschüsse gehen somit nicht verloren und die Finanzierung muss nur einmal erbracht werden. Der Glasfaseranschluss im Falle des Zweckverbands Altmark wurde von Vertretern der Altparteien als vorbildlich angesehen. Genau das scheint aber zumindest in der Altmark immer öfter nicht der Fall zu sein. Hier häufen sich Klagen von Anwohnern, dass der Netzbetreiber für den Zweckverband Altmark, die Firma „DNS-Net“, nicht in der Lage scheint, interessierten Bürgern Glasfaseranschlüsse herzustellen. Dem Fragesteller liegt als ein exemplarisches Beispiel von vielen das Schreiben eines Bauträgers an die Firma „DNS-Net“ vor, in dem dieser seine vergeblichen monatelangen Versuche schildert, ein Angebot zu bekommen und flehentlich darauf hinweist, dass das Haus mittlerweile fast fertig sei. Abschließend fragt der Bauträger den Netzbetreiber: „Vielleicht sollten wir dem Bauherrn aber auch raten, auf einen Glasfaseranschluss zu verzichten?“

Die Kleine Anfrage von Matthias Lieschke und Alexander Raue sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5853aak.pdf