Zum Inhalt springen

Prozessauftakt im Fall Markus B. aus Köthen: Staatsanwaltschaft bestätigt Verdacht der AfD!

Seit heute wird vor dem Landgericht Dessau-Roßlau der Fall des verstorbenen Markus B. aus Köthen verhandelt. Auf der Anklagebank sitzen zwei afghanische Jugendliche, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge zu verantworten haben. Laut Staatsanwaltschaft soll bei dem Streit im September letzten Jahres mindestens ein Fußtritt gegen Oberkörper oder Kopf des 22-jährigen Deutschen erfolgt sein, nachdem dieser durch einen Schlag ins Gesicht von einem der Afghanen zu Boden gefallen war. Bisher hatte Justizministerin Keding (CDU) auf Grundlage von mündlichen Informationen aus dem Obduktionsbericht erklärt, dass es zu keinem Tritt gekommen sei.

Dazu sagte Mario Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassung: „Die AfD-Fraktion hat auf die Widersprüchlichkeiten zwischen der Erklärung der Justizministerin und den Zeugenaussagen immer wieder hingewiesen und u.a. auch deshalb den Rücktritt Kedings gefordert. Die von der Justizministerin geleugneten Fußtritte und Schläge gegen Markus B., hat es nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun plötzlich doch gegeben. Der Fall Köthen zeigt, wie wichtig und dringend nötig die kritische Aufklärungsarbeit der AfD-Abgeordneten im Bereich der Justiz ist. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg sollte sich im Fall Wittenberg ein Beispiel an der akribischen und unabhängigen Ermittlungsarbeit ihrer Kollegen nehmen.“