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Prüfrechte bei kommunalen Beteiligungen

Berücksichtigung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg (4 L 80/22) in Zusammenhang mit § 140 Abs. 3 Kommunalverfassung Sachsen-Anhalt (KVG LSA); Berechtigung der Kommunalaufsicht zur Anordnung zur Durchführung der Prüfung durch den Landesrechnungshof bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts mit kommunaler Beteiligung im Salzlandkreis; Umsetzung dieser Rechtsprechung in Landesrecht und Klarstellung des § 140 Abs. 3 KVG LSA; Verhalten der Innenministerin bei der Beratung zur Drucksache 8/2792

Die Kleine Anfrage von Jan Scharfenort sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d3056aak.pdf