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Prüfungsrechte bei kommunalen Beteiligungsunternehmen erweitern und stärken

Die Prüfbefugnis der Prüfbehörden soll auf alle Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit mit kommunalen Beteiligungen von mindestens einem Viertel der Anteile erweitert werden, um langwierigen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (LT-Drs. 8/2489)