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Raue: Corona-Überbrückungshilfen sind vor allem ein Konjunkturprogramm für Steuerberater – Antragstellung muss einfacher gestaltet werden

In einem Beitrag der „Mitteldeutschen Zeitung“ am 29./30. August 2020 wird der schleppende Abfluss der Corona-Überbrückungshilfen thematisiert. Demnach bleiben viele Millionen Euro an Finanzhilfen für Unternehmen aufgrund hoher bürokratischer Hürden ungenutzt.

Dazu erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Alexander Raue: „Am 25.08.2020 hat der Ausschuss der Regierungskoalition in Berlin beschlossen, die Laufzeit des Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Voraussichtlich soll ab Anfang Oktober die Antragstellung möglich sein. Die komplizierte Antragstellung stellt aber eine viel zu große Hürde zur Erlangung der Überbrückungshilfen dar. Weil nur Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Auftrag der Unternehmen antragsberechtigt sind, benötigt man Beratungen, Vollmachten und Erklärungen, um den Antrag zu stellen. Für die Soforthilfen genügten hingegen wenige Seiten Antragsformular. Das aktuelle Förderprogramm ist vor allem eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, welches den notleidenden Betrieben und Unternehmen – wenn überhaupt – zu spät hilft. Wer in finanzieller Notlage zu lange auf Hilfe warten muss, hat kaum die Chance auf wirtschaftliches Überleben. Für die Unternehmen braucht es dringend niedrigere Zugangsvoraussetzungen, eine höhere Rechtssicherheit und eine vereinfachte Antragstellung, damit das Programm auch in Anspruch genommen werden kann. Das Programm muss den Kleinbetrieben und dem Mittelstand die erforderliche Liquidität schneller bereitstellen – sonst bleibt es ein Papiertiger.“