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Raue: Die 800-Quadratmeter-Grenze im Einzelhandel muss fallen!

Nach mehreren Urteilen von Landesverwaltungsgerichten ist die starre Auslegung der Begrenzung von Verkaufsflächen auf maximal 800 Quadratmeter Einzelhandelsfläche öffentlich zunehmend in die Kritik geraten.

Dazu sagt Alexander Raue, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Diese Regelung war von Beginn an willkürlich und unverhältnismäßig. Die Öffnung für Verkaufsflächen aller Größen und Sortimente muss unverzüglich unter Beachtung allgemein gültiger Abstands-, Zutritts- und Hygieneregeln freigegeben werden. Pauschal sollte man sich an einer Quote von maximal einem Kunden je 30 qm Verkaufsfläche orientieren, die im notwendigen Einzelfall auch strenger ausfallen kann. Jedes Unternehmen hat ein entsprechendes Corona-Sicherheitskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Die Behörden haben die Konzepte zu prüfen und bei Tauglichkeit die Öffnung zu genehmigen. Ziel muss die schnellstmögliche Rückkehr zum normalen Geschäftsbetrieb unter Beachtung der Corona-Eindämmungsmaßnahmen sein. Ohne den Wirtschafts- und Erwerbsbetrieb wird die Grundlage unseres Wohlstands und unserer sozialen Absicherung schnell verloren gehen. Es ist möglich den Kundenverkehr so zu organisieren, dass ausreichend Abstand gegeben und die Mundschutzpflicht eingehalten wird. Ein- und Auslasskontrollen können das absichern, ebenso ein vorgeschriebener Richtungsverkehr im Verkaufsflächenbereich. Wichtig ist die Öffnung vor allem für Textilwarenhäuser, weil der Kollektionswechsel ansteht. Die Innenstädte brauchen einen funktionierenden Handel, um die Vielfalt des Angebots zu erhalten. Die Lage ist derzeit sehr dramatisch. Stirbt die Innenstadt, dann stirbt die Region. Dies gilt es mit zügigen Wiedereröffnungen zu verhindern.“