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Raue: Lobbygesteuertes Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte zu Lasten der Wirtschaft verhindern

Mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft sollen Unternehmen sanktioniert werden, wenn Einzelne in einem oder für ein Unternehmen tätige Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit Straftaten begehen.

Alexander Raue, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, sagte dazu: „Dass eine Sanktionierung oder Bestrafung auch dann erfolgen soll, wenn das Unternehmen als solches, und dessen Inhaber, Gesellschafter, Geschäftspartner und Beschäftigte keinerlei Mitschuld tragen, führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und im Weiteren auch zu bedeutenden Mehrbelastungen für die Unternehmen. Die Folge ist, dass Unternehmen und Beschäftigte dem Risiko ausgesetzt sind, schuldlos existenzgefährdende Sanktionen zu erleiden, welche bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen können. Statt in dieser schwierigen Zeit den Unternehmen den Rücken zu stärken, zwingt man diese nun Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um bei strafrechtlichen und juristischen Verfehlungen Einzelner nicht in Haftung zu kommen. Der Gesetzentwurf ist ein lobbygesteuertes Konjunkturprogramm für Anwaltskanzleien, welche mit hohen Honorar- und Stundensätzen die einzigen Profiteure in Streitfällen sind. Gleichfalls erkennt die Bundesregierung nicht die Gefahren, welche durch im Interesse Dritter handelnden Mitarbeitern, für Unternehmensbestand und Wettbewerbssituation entstehen können. Wenn strategisch beabsichtigte Straftaten und damit einhergehende Finanzlasten, Konkurrenzunternehmen in Vorteilslagen bringen können und Übernahmen durch Wettbewerber wegen sanktionsbedingt gesunkenen Unternehmenswerts ermöglicht werden, wird im Rahmen der allgegenwärtigen Wirtschaftskriminalität, durch dieses Gesetz ein neues Instrument zur Destabilisierung gesunder Unternehmen in Deutschland nutzbar. Zudem ist dieses Gesetz nicht erforderlich, da viele Urteile im Rahmen von Wettbewerbsverstößen, Kartellbildungen und Ausnutzungen von Monopolstellungen belegen, dass bereits heute unter anderem die Kartellbehörden Wirtschaftsstraftaten mit Millionenbußen sanktionieren. Im Bundeskabinett hat man den Gesetzentwurf noch kurz vor der Sommerpause beschlossen, ohne die fachlich berechtigten Einwände aller Beteiligten zu berücksichtigen. Ich fordere Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann auf, gemeinsam mit anderen kritischen Bundesländern, entschlossen ein Inkrafttreten dieses Gesetzes zu verhindern. Diesem Gesetzentwurf darf nicht zugestimmt werden.“